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»übrig seyen, die er selbst achte: die Gerechtigkeit der Sache/»die Stimme des Volkes und der Nachwelt.«
Den 12. Oktober gab die Tagsatzung eine Relation andie gesammte Schweizernation herauS/ worin ste von ihrenVerrichtungen Rechenschaft ablegte und sodann beim Ein-rücken der fränkischen Truppen unter General Rey/ welcherauch den diplomatischen Karakter eines Gesandten führte/ stillanSeinander gieng. Ihrem Beispiele folgten die Interimsregie-rungen der Kantone und Landschaften; jene des Alt-St. Gal-lischen Gebietes nahm unterm 28. Oktober durch ein ge-drucktes Proklama von ihren Mitbürgern förmlich Abschied.
Die helvetische Regierung/ durch die Gewalt Bonapar-reS wieder provisorisch eingesetzt/ berief sogleich ihre Unter-beamteren in den Kantonen an die konstitutionellen Stellen zu-rück. So sah man im Kanton SäntiS den Regierungs-statthalter Gschwend und alle übrigen Behörden neuerdingsin Aktivität trete»/ ohne daß das Mißvergnügen hierüber dieöffentliche Ruhe gefährdete. Überhaupt beurtheilten hier dieGebildeten die helvetische Regierung gemäßigter/ alö anders-wo. ES war ihnen nicht entgangen, daß die bis dahin er-duldeten Leiden/ Requisitionen/ Plünderungen/ Einquartie-rungSlasten u. dgl. nicht ihr / sondern dem fränkischen Direk-torium und dessen Zivil- und Militäragenten beizumessenseien. Man erblickte sie voll Mitleid zum bloßen Organ derletzter« herabgewürdigt; hingegen erkannte man dankbar ihreVerdienste um Beförderung mehrerer Zweige des allgemeinenmoralischen und physischen Wohls/ z. B. der Erziehungs-/Gesundheits- und Polizeianstalten. Wo hatten diese bei demo-kratischen Verfassungen bisdahin recht gediehen? Man rügteaber auch ihre Umtriebe und ihren hartnäckigen Egoismus/ umsich am Ruder zu behaupten und dem Vaterlande eine Ver-fassung aufzudringen, gegen die sich die Mehrheit deS Volkeswiederholt stark genug erklärt hatte, und bedauerte eS daherauch nicht, sie von der Bühne abtreten zu sehen.