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82. Erklärung des französischen Gesandten in derSchweiz über das Stift St. Gallen; die öster-reichischen Jnkamerationen.
ES war für die KantonSregicrimg von St. Gallen vonder größten Wichtigkeit/ die Gesinnungen des französischenKabineteS in Betreff deö Stiftes St. Gallen mit voller Be-stimmtheit zu erfahren. Sie wandte sich demnach an den Ge-sandten erwähnten HofeS in der Schweiz/ den General Ney/und dieser stellte ihr unterm 12. Nov. 180Z folgende Erklä-rung zu r
„DaS Stift St. Gallen ist aufgehoben; die zerstreuten-> Religiösen bilden keine Korporation mehr; die Vermittlungs-„atte wirkt nicht zurück/ und Frankreich wird dieöfallö nie„den Sinn ändern. ES wäre gefährlich/ den alten Souve-„rän mit dem neuen in Gegenwart zu stellen; eö ist aber„hohe Zeit/ den Schuldenstand desselben zu liquidiren/ und„den Religiösen/ welche sich ergeben werde»/ Pensionen zu„versichern.^
Dieses Schreibe»/ welches zu Jedermanns Einsicht aufder Regierungskanzlei vorlag/ war ein Donnerschlag fürdie Freunde benannten StifteS; aber der Eindruck davonhatte keine Dauer. Bald zweifelten Einige an der Aechtheitobiger Erklärung; Andere hielten sie für daö Resultat ge-heimer Ränke/ und noch Andere deuteten deren Sinn sogargünstig für daö Dasein des StifteS/ indem nur der Aufhebungdurch die helvetische Regierung/ keineswegs aber eines Macht-sprucheö deö französischen Herrschers erwähnt wurde/und hoff-te»/ letzterer würde den Kleinen Rath deö Kantons endlichnoch zur Wiedereinsetzung deö AbteS zu bewegen wissen.
8Z. Konvention der Kantonsrcgierung mit den Ka-pitelsgliedern des Stiftes in Betreff eines zuSt. Gallen zu errichtenden bischöflichen Sitzes.
Wir liefern hier ein großentheilö unbekannt gebliebenesAktenstück/ die Konvention der Regierung mit der Mehrheit deSKapitels wegen Errichtung eines bischöflichen Sitzes in St. Gal-