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nicht ihrer Würde nachtheilige Eindrücke und Folgen ver-ursacht? u. s. w.
84. Annahme -er Konvention von Seite der Majori«
rät der Kapitularen des Stiftes St. Gallen.
Die Konvention ward den 12. Dezember 1803 einerzahlreichen nach St. Gallen einberufenen Versammlung vonKapitularen des Stiftes vorgelegt. War eS aus Ueberra-schung oder aus Verzweiflung/ das Dasein des Stiftes aufeine andere Weise zu retten/ — genug/ erwähnte Ueberein-kunft ward angenommen/ weil man in ihr zum Theile einglorreiches Grab/ das die Schulden verschlänge/ und eineneue/ festere und gloreichere Existenz zu finden glaubte. DieVersammlung ernannte aus ihrer Mitte zwei Deputirtt/ welchemit den Kommissarien der Regierung das Weitere verabredensollten. Man kam auch übereiN/ den Fürstabten PankrazzuEbringen durch zwei Abgeordnete von dieser Verhandlung inKenntniß zu setzen / und ihn im Namen des Kapitels aufzufor-der»/ mit der Kantonöregierung freundschaftliche Verhält-nisse anzuknüpfen/ um auf diesem Wege Mitgenuß an denVortheilen obiger Konvention für fich zu erzielen.
85. Die Abgeordneten nach Ebringen; Auftritted «selbst.
Mit dem Vorgefühle des schlechten Erfolges ihrer Sen-dung reisten die beiden abgeordneten Kapitularen noch imLaufe des Christmondes nach Ebringen im BreiSgau.
Schon der Empfang daselbst entsprach ihren Ahnungen/denn er war mehr als kalt und voll verbissenen Unwillens.Man nannte fie höhnisch »Domizellaren«/ legte ihnen eineArt von kurzer Quarantäne auf/ indem ihnen strenge ver-boten wurde/ ihren dortigen Mtbrüdern Eröffnungen ihresAuftrages zu machen/ und ließ fie überhaupt fühle»/ daßman fie als Verräther der heiligsten Interessen des Stiftes