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die Summe von 29,000 Schweizerfranken zu 7 ewigen Jahr.zeiten an verschiedenen Orten des Kantons St. Gallen, z.B.Roschach, Goßau, Wyl, Bütschwyl u.s.w., füroben bezeichnete Aebte, Stifter, Gutthäter und Mitglie-der des Klosters St. Gallen; dabei sollten auch die Armeneine milde Gabe erhalten; für zwei Studierende ohne Vermö-gen wurde von ihm ein Stipendium ausgesetzt, jedoch mitder Bedingniß, daß sie die Theologie bei den Jesuiten in Frei-bürg hören müßten.
BcmerkenSwerth ist die der Stiftung der Jahrzeiten angc-hängte Klausel, daß daS Kapital für diese Jahrzeiten unan-getastet bleibe, und dem Kloster St. Gallen, wenn essollte wieder hergestellt werden, anheimfalle. Daraus ersiehtman wenigstens, daß der Abt die Hoffnnng des Wieder-auficbenS seines Stiftes nicht aufgab. Einige wollten in denInstrumenten dieser Fahrzeiten solche Ausdrücke finden,durch die der Abt nicht unzweideutige Ansprüche auf verloreneBesitzungen und Gerichtsbarkeiten des Stiftes zu erkennengebe: vorsichtige Politik auf die Zukunft l
ES mußte auffallen, daß der Abt die Stiftskirchein St. Gallen mit keinem Anniversarium bedacht hat.Man erinnerte ihn bisweilen daran, aber er pflegte zn sagen:»cS entspricht ja die Regierung und katholische Administra-„tion deS KantonS St. Gallen, welche das Gesammtgut desn Stiftes an sich gezogen hat, ältern Verpflichtungen für„Gutthäter und Stifter nicht; wie ist zu erwarten, daß neue„Verbindlichkeiten gewissenhafter werden vollzogen werden?"
Ueber die Vermächnisse zu Fahrzeiten herrschten ver-schiedene Ansichten. Wohl nicht ohne Grund glaubten einige,der Abt hätte besser gethan, die dafür bestimmten Summenzu einem Priester, oder Waisen- oder Kranken- oderArbeitShause und dergleichen mehr im Kanton St. Gal-len auszusetzen: wozu so viel Geld nach allen Ecken derSchweiz schicken, da eö doch St. Gallisches Geld war, undim eigenen Kanton das Nämliche, wie anderswo, hätte