Siebenter Brief.
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welches also das Individuum als seinen Selbstherrscherzeigt, auch als die Herrschaft des Gehirnlebens bezeichnenwerde, darf Sie nach dem, was bei Gelegenheit der beidenandern Formen des Doppellebens gesagt war, nicht be-fremden. Ich stelle mich damit ganz auf den Standpunktdes gemeinen Mannes, der, wenn er von einem spricht,der durch nichts aus der Fassung zu bringen ist, ihmeinen „starken Kopf“ zuschreibt. Hier wird also, wasjenes unbewufste Wesen, der Genius, in sich trägt, demklaren hewufsten Selbst zu Diensten stehen. Behaltenwir die früher gebrauchten Ausdrücke bei, so wird jetztdas Individuum frei in seinem Genius schalten können,wird es seine Welt als sein Besitztum in sich tragen,während früher unter seiner Welt zu verstehen war, worines sich befand, und an dem es gleichsam ein Anhängselwar. Lassen wir dagegen diese Ausdrücke beiseite, sobesteht die Herrschaft des Individuums über sich darin,dafs es Gewalt hat über das, was in ihm lebt, so dafsnichts seiner Herrschaft entzogen ist. Eine Menge vonBestimmungen theoretischer oder praktischer Art schlum-mert in uns, d. h. fällt nicht in unser waches bewufstesLeben, Sie treten manchmal ganz plötzlich in dasselbehinein, dann sagen wir: es ist mir etwas eingefallen, oder:ich bekomme plötzlich Lust, dies zu thun. Wo kam jenerEinfall her, und von wem bekam ich diesen Antrieb ?Offenbar aus mir und von mir, aber aus mir, wie ich mirverborgen war, aus dem dunkeln Schachte meines Wesenstaucht dergleichen hervor, oft durch rein körperliche Ur-sachen hervorgehoben. (Ich brauche wohl nicht besondersdarauf hinzuweisen, welche Ähnlichkeit stattfindet zwi-schen diesen beiden Fällen und dem Instinkt derAhnung, von denen sie sich dadurch unterscheiden, dafsman hier sich dessen bewufst ist, dafs sich’s eben nurum einen Einfall oder eine anfliegende Lust handelt.) Die