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Ueber die Chursächsische Bergwerksverfassung : Ein Beytrag zur Statistik von Sachsen
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14^2. gründet. Gedruckt in Sammt,vermischt. Nachr. zur Sächsischen GeschichteTH.IX. Chemnih 1774 . S. ZO7. Fernersind zwey Sammlungen FreybergischerBsrggebräuche vorhanden, wovon eine vor»zügliches Ansehen hat. Sie besteht aus244. Artikeln, und ist, besage des 217.Artikels, im Jahr 1567. und wahrschein-lich vom damaligenBergvoigt, Simon Bog»ner, abgefaßt. Denn die Verordnung,welche nach Inhalt des 84. Artikels imJuhre 4 544- an den Verfasser ergangenseyn soll, konnte nur an den Bergmeistererlassen werden, und Art. 148. kommenBergmeister und Geschworne als Personenvor, die dem Verfasser untergeben waren.Bogner war 1541 bis 1544 Bergmei»stcr zu Freyberg, alsdenn bis an seinen Tod1568. Bergvoigt. Der Verfasser unddas Alter der andern Sammlung von l 6sArtikeln ist nicht bekannt. Sie hat keinenWerth, da sie wörtlich von den JoachimS»khalischen Berggebräuchen abgeschrieben ist,die als aufgenommenes Hilfsrecht selbst dieKraft eines Gesetzes haben.

Das Bergamt Eybenstock hat noch jetztseine eigne Bergordnung vom 24sten Aug.16 ls. Eine Sammlung dasiger Gebräu»che ist um das Jahr 156z. zusammen ge-tragen und den 12ten Oct. 1609. mit ei-

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