und der Reichsvoigt kommen in diesem Gesetz nochhäufig vor.
Inra 8^'IvAnorum sn. 1219. gedruckt lnl^ei-ueccü Antiquität. Voslar. p. 220.-
Herzogs Albrechts zu Braunschweig Freyhei-ten der Wald- Gewerken am Marcuötage 1271.Diese und die erste Urkunde sind nur aus des HerrnBerghauptmanns von Veltheim Aufsaß im Göt-tingischen Magazin. III. Jahrgang 5. Stück be»kannk.
Bergrecht des Rammelsbergs izz9 gedrucktin l^kibnitr. 8ctiptor. kerum kkrunfvicenlium1 ?. II. p.zzZ. wo sie in das Jahr izoS. gesetztworden. Der Herausgeber macht selbst Zweifel gegendiese Jahrzahl, und hatte nur eine neuere Abschrift.In der angeführten alren Nachricht wird ausdrück-lich betnerkt, daß der Magistrat zu Goßlar dasBergrecht vonn86. imJahrrzZ9 erneuert habe.Beyde Gesetze sind in der Zahl der Artikel, undin ihrem Inhalte sehr gleich. Nur werden in denältern Gesetzen §. 20, 9z. der Reichvoigt, und §.126, l28, 129 142, rZo der Voigt, im neu-ern dafür die Stadtgerichte und die Sechsmännergenannt.
Bergordnungen des Magistrats zu GoßlarQuasimodogeniti 1470, und Donnerstag nach hei-ligen drei Könige 1476.
Böh-