Xl-V
Böhmische Berggesetze:
Jglauer Bergrecht, welches nebst dem dasi-gen Stadtrecht zwischen den Jahren 1248 undi2zz vom Rath zu Jglau gesammelt worden ist,und nach der beigefügten Königlich - BöhmischenBestätigungen nicht nur in Jglau, sondern aufallen Böhmischen Bergwerken beobachtet werdensollte. Das lateinische Original ist nach zwey ver-schiedenen Abschriften abgedruckt in Osig 5 . vobner^lonumentltz Historie. Loemias 17 IV.
> 779 - ?- 227. und in Johann Thaddaeus An-ton Peithner Freyherr» von Uchtenftls Versuchüber die natürliche und politische Geschichte derBöhmischen und Mährischen Bergwerke. Wien1780. S. 261.
Oonlbitutionez luris IVletgllici V encesIsi Loe-INWS Das lateinische Original dieses bishernur in der teutschen Übersetzung bekannten Gesetzesist in Prithners Freyh. v. Uchtenfels Vers. üb. dienatürliche Beschaffenheit rc. S. 291. abgedruckt,und wahrscheinlich von einem Italiänischen Rechts-gelehrten aus Orvieto, Magister GoziuS, welchender Cardinal Orsino dem Bömischen König Wen-zel, auf dessen Verlangen, ihm zu Abfaßung einetvollständigen Gesetzbuchs einen Rechtögelehrten zusenden, zuschickte, oder von einem gewissen Corne-lius abgefaßt worden, den Wenzel zu gleichem Zweckauf der Universität zu Orleans stndiren ließ, alsdie Böhmischen Stände sich dem Auftrag des Go-ziuS