welche der Nach zu Freyberg ohngefahr seit demJahr 1448. seine gesprochenen Urthcl hat eintra-gen lassen; beyde stehen in der Handschrift Chur-sächsischer Bergwerksverordnungen im Archiv zuGockm, welche wahrscheinlich zum Behuf der ge-meinschaftlichen Bergwerksregierung zusammenge-tragen wurde; beyde sind inHaselbcrgsrs Ursprungder Bergwerke abgedruckt, und in die Sammlungenvon Bergordnungen aufgenommen worden. Manhielt sie also wenigstens für authentische Nachrichtenvon den Grundsätzen, die man in Bergsachen an-genommen hatte, und gewöhnlich befolgte. Nochgegenwärtig können einige Materien der Bergrech-te nur aus der altern Bergwerksverfaßung, undda keine andern Quellen bekannt sind, fast nur ausdiesen beyden Aufsähen erklärt werden. Die Schrift"ten, welche bey Gelegenheit des fünffachen Freyber-gischen Erbbereitens im Jahr 1750, und nachherüber diesen Gegenstand erschienen sind, *) habenkeinen gültigem Grund dieser Feierlichkeit gefunden,
als
*) Kurze Nachricht (V. Lehmanns) vom Crbbeeeüten, Dreßden 1750. Zu den auf Ädniql. aller«gnädigsten Loncestion im tzusrt. I'rinik. zu halten-dem großen Erbbereiten wollte rt. einladen rc. einauf dem Gebirge Bergmännischer Hofnunglederzeit Lrzr Suchender Lerg-Klann:
Z. E. Stcphani Bcrgmeister zu Freiberg.
Beyers historische und rechtliche Abhandlung vomErbbereiten in Onis I^swllicis 7'. II. Schneeberg1751. S. 227. Aufklärung alter Bergwerksver«fassung in Samml. verm. Nachrichten zur Sächf.Geschichte, Lh. Xl. S. 299.