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Ueber die Chursächsische Bergwerksverfassung : Ein Beytrag zur Statistik von Sachsen
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ten bestehen; so kömmt es an den Bergschöppenstuhl inFreyberg, oder an andere Dicasterien hieflger Lande zumSpruch. Die Namen der zu den Bergämtern gehörigenPersonen sind in dem Bergs Lalrnder angezeigt *) , unddie zugleich angeführten Refiergeschworne müssen alle Ta-ge einige ihrem Rcfier unterworfene Gebäude befahren,und alle 14 Tage durch einzureichende Fahrbögen berichten,wie sich solche befinden; und eben so muß auch der Waschgesschworne seinen Poch- und Waschbericht abstatten. Findensich nun hierin bedenkliche Umstände: so wird darüber (wieunten näher vorkommen wird,) nach Beschaffenheit der Sa-.che, eine Generalbefahrung resolvirt, und mit Zuziehungdes Schichtmeisters und Steigers der Zeche, als deren Vor-steher gehalten, über alles vvm Bergschrciber eine Regi-stratur abgefaßt, und hernach in der nächsten Session zumVertrag gebracht, das Resultat verabredet, und zur schleu-nigen Expedition geschritten. Daher auch die Seßion wö-chentlich r mal gehalten wird I ), und werden darin nichtnur die Berichre der Geschwornen, sondern auch die münd-lichen

Churfürst,!. Sächsischer Bergkalender mit demganzen Sächsischen Bergstaate, den gangbarenGruben, und andern nützlichen Beilagen. ImVerlage und zum Besten des Waisenhauses zuMarienberg, gr st.

I ) In dem Boigtsberger Bergamt, deßen Nester sehr zer-streut ist, wird für die Auerbacher und Tchönecker Nesterzu Brundöbra Mittewochs, für die Voigtländische Land-restere Sonnabends der i. und 7. Woche jedes QuartalsBergamts-und Verleihetag, und Anschnitt, in der r.Woche Zubuß Anschlag, in der 7. Woche Netardat undAufrechnung gehalten.