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Ueber die Chursächsische Bergwerksverfassung : Ein Beytrag zur Statistik von Sachsen
Entstehung
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lichen und schriftlichen Anzeigen der Schichtmeister/ diezugleich Bevollmächtigte der Bemerken sind m), in Ueber-legung genommen. Endlich werden auch alle Vorstellun-gen und Beschwerden einzelner Bergarbeiter, nebst einigenanderen bestimmten Bergamtsverrichtungcn, als: da6Verleihen und Bestätigen der gcmutheten Gebäude, derAusbeutrund Verlagschluß, der Zubußanschlag, die Rc-gulirung der Kuxtape, und Bestimmung der Matcrialien-taxe zum Vortrug gebracht. Der Betreff der Sache wirdin ein Buch eingetragen, welches Registcande heißet,worin auf der ersten Seite der Inhalt, oder das ?etitum,und auf der zweiten die Resolution geschrieben wird. Be-trifft aber der Gegenstand blos das Oekonomische: so wer-den die VoMage noch in ein besonderes Prokocol! nieder-geschrieben, welches das Haushaitspcotocoll heißet/ des-sen Abschritt aste 14 Tage bey dem Oberbrrgamt einge-reicht werden muß. Uebngcns gehören noch zur Cognitwnder Bcrgamtcr alle Zcchcnhäuscr, Pochwerke/ Wäschhccc-de, Zcch-nwcge, Halde»/ Bergwerksreiche, Damme, Kunst-graben, Borinundschaftsi und Depostiensachen, und al-les, was unter der Knapschaft vorgeht; wie auch die ober-gerichtliche Zurisdiction in Hüttcusachcn.

Die Bcrgämtcr im Erzgebirge sind nunr) das ^e«yderger 2 rmt, dessen Knapschaft 4200 Mann,incl. der Hüttenardener Hai:; m weichem RefiereGUbcr, Kupfer und Bley gewonnen wird. Auchmüsse« in die dortige» Silberhütten allerhand, rohe

rn) Ueber diese Vollmachten unten.