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Ueber die Chursächsische Bergwerksverfassung : Ein Beytrag zur Statistik von Sachsen
Entstehung
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Der Ursprung dieser Eigenlöhner, oder sogenannten Ge-sellen liegt vielleicht hier in der Nothwendigkeit, daß zurErhaltung des Bergbaues nebst den gangbaren und fün-digen Zechen, die nach und nach ausgebauet worden, auch

wie-

d) jeder einzelne Gewerke seine Zubuße richtig erle«gen, bey Verlust seiner Bergtheile. S. von, Retardatoben S. 3 Z.

») Entrichtung gewißer Abgabe»,

a) unmittelbar an den Inhaber deS Bergregal- fürdie den Gewerken überlaßene Benutzung des Bergbaues;Zeynden, Zwanzigstes, Ladegelde.

b) zur allgemeinen Beförderung des Bergbaues.Beyträge zu den Gnadengrvschen-Schurfgelder-Knapp-schaftscaßen, zum Fond der Bergakademie, Aupferge-leite, Wegegeld.

e) »n den Grundbesitzer Erbkur und andere Ent-schädigung für die abgetretene Plätze und Räume.

ä) besonders bedungene Abgaben. Geistliche Fünf-zigste in Mansfeld.

3) Ueberlaßung der ausgebrachten Produkte an den Inha-ber des Bergregals vor allen andern Aäuferu. Ueber dasVorkaufsrecht der Metalle und Mineralien ist unten beydem XIV Abschnitt no. z. eine besondere Tabelle beyge-fügt.

4 ) Einschränkung des ausschließende« Eigenthums durchden Vorbehalt, daß vom Inhaber des Bergregals- Stöl-«er mit den Rechten beliehen werden, durch der Ge-werken Feld einen Stalln zu treiben, und daselbst in ge-«ißc» Gränzen Crzte zu enthäutn.

z) Avlegung der Rechnung

u) durch den Abschnitt der lohntäzlichen Verglasten.

d) durch vierteljährige CiulkAuug her Register, unddie Ausrechnung.