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Ueber die Chursächsische Bergwerksverfassung : Ein Beytrag zur Statistik von Sachsen
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65
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7) daß sie in Absicht ihrer Bcrgthcüe ihr besonderesForum metwllicum haben. * ) x y)

vor-

") Mandat an die Negier. Ober Hof- und App. Gerichte

vom y. April, u. a. m.

x) Ferner 8) die General-Accis- Gleits-und Zoll- Besrey-ung von Mineralien und Berg- Materialien. WvuBetgMarcrialicn wird bey deren Einbringung in accsdweOrle zwar die Generalaccise entrichtet, aber gegen Atte-state der Vergämter den Gewerken vierteljährig restttuirt.Ncscr. d. 23. Juli 1732, Mineralien geben in bwvoremFtustiorum keine General-Accisc. General Accis Ta-rif d. 22. Dec. 1753. in Vooe Bcrgstuffen. Alle Berg-materialien sind als Bergwerks Bedürfnisse von Gleiten,Zöllen und Leipziger Waagen Gebühren frey» Bergresolu-tionen d. 7. Jan. 1709. §. 35. Unten Note r. na. 4.und den Gewerken wird der Licent von dem auf ihren Ze-cken verbrauchcen Eisen, welchen vorher die Hamnier-werksbesitzer davon entrichtet hatten, restituirt. Resolu-tion d. 7. Sept. 1720. Ooä. 1 '. II. iiZQGleicke Besreyung genießen inländische Bley und Glätte,welche aus den Erblanden in die Lanßnih eingebracht wer-den, bey den Laussnihiscken Zollen, ingleichen das Ober-gebürgische Eisen und die dastgen Bleche in Ansehung desWaargeleites- illescr. d. 2;. Jan. 1696. Der Mannss-feldische Bergbau hat bey der Generalaccise keine der Hierund unten Note r. r>o. z. angeführten Verreckte derübrigen Sächsischen Bergwerke und Bergortc. Hingegenhaben die dasigen Gewerken durch ein Privilegium KayserKarls IV". vom Jahr 1364. und aus mehreren Bestatl-gungsurkundcn der folgenden .stayser eine Zoll-und Ge-leitsfrei'hcir ibrer Kupfer durch ganz Leutschlank. Bie-rinqs Beschreibung des Mannssfeldischen Bergwerks. Seite15 - 38 .

9. Das einzelne Zechen in der Ausführung kostbarerBaue durch Vorschüsse «uterstnht werden, ist oben be-reits angeführt werde». S. Seite 40.

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