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Ueber die Chursächsische Bergwerksverfassung : Ein Beytrag zur Statistik von Sachsen
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104
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gen im Freybergifchcn Rcficr 6o Lachter Länge Freybe«-gischen Maaßes für eine Fundge. be, und 28 Lachter füLdie Maasscn. Auf streichenden Gängen und Klüften wirdzwar keine Breite beobachtet, so, dern der Gang so breiter ist, nachgehalten; aber unter seiner Breite wird ihm nochdrey und eine halbe Lachter im Hangenden und eben sovielim Liegenden gegeben )s). Uebrigens wird eine Fundgru-be d-r Regel nach halb das Gebirge hinauf, und halbherab vermessen; *), und dre Maassen können auf bildenSeiten der Fundgrube aufgenommen werben, da denn dieArgen das Gebirge hinunter liegenden die unteren hcissen..

Auf Flötzen, Stockwerken und schwebenden Gängenaber wird ins Gevierte vermessen, nämlich, 28 Lachterin die Länge und eben so viel in die Breite 2). Der An»fangspunkt dcs Maasses bey Fundgruben ist, wic im Preu».fischen, das. Wittes des Rundhaums, wo der Gang

zuerst

Im Obergebürge enthält eine Fundgrube 42 Lachter, ei-ne Masse 28 Lachter, in Freyberg eine Maase 40 Lachter.*) <1> v l;8>g- 2lrc. 29. §. 2.

Im Bergaml Frevberg, u->d im Obergebürge wird aufeine Fundgrube geviertes Feld 28 Lachter, auf eine gevierkeMaase 14. Lachter, lang und breit gerechnet, und in Eiß,leben ist ein gevierteS Lehn 66 Lachter lang 22 Lachter breit.Das ffrenbergische Lr. hat ^ Drcßdncr Elle, oder ?4,rheinil. Zoll nnd ist in Sachsen überall angenommen, aus-ser in Eißleben. Wenn mau das Frepbergische Lachter inlooo Theile theilt, so enthält das Eislebische Lachter 1014»das Joachimsthalische §86., das Oberharzter Y70 solcheTheile. Lempcns gründliche Antretung zur Markscheide-kunst Leipzig 1782. S. l8. 22.

**) r-ergorvn. Lux. 9. §. 2.