Buch 
Ueber die Chursächsische Bergwerksverfassung : Ein Beytrag zur Statistik von Sachsen
Entstehung
Seite
110
JPEG-Download
 

-) wird die Abgabe H. 8- und is. daselbst bestimmt.Hierinn werden ccker dennoch unterschiedene Abän,derungen gemacht, k) Es wird nämlichz) zuweilen anstatt des Zehndens ein gewisser Kanonan Gelde gegeben, z. B. beym Zinnstein.*) i)

4) Wird seit 1754 der Zehnde von Eisenstein nach je-dem Fuder zu zo Gr. gegeben; **) denn vorher istdem Landesherr» allemal das io. Fuder gestürzt,oder dessen Betrag, vermöge der hierüber vorhan-denen Akten entrichtet worden, k)

5) Wird

k) Die Fceybergischen Geiverken erhalten »ine geringer«Erztbrzahlung, und werden dafür deren Zebmen-Gebüh»ren und einige andere gewerkschaftliche Abgaben vonder Generaischmelzadministration überkragen. S. dasVeczetchniß der Zeyndm und die Erzraxen unten in denBeylagen.

*) S. Llbenstocksche Bergorvn. Art. 26.

j) Verzrichniß der Zehnden unten in den Beylagen.

Vermöge Aescriprs vom zi. Aul. 1754.

k) Die gewonnenen Eisensteine werden im Obergebirg«und Voigtland von denDerqämkern nach ihrer verschie-denen Reinigkeit, Flüßigkeit, Geh-lt, Größe des Maßes,nach welchem sie vermessen werden. Enrfernun > derAbführe und nach dergleichen Umständen vierteljährlichtaxirr, und noch dieser Taxe verzehndet, Restr. d. ich.Febr. 1759. Die Eisensteinmaße sind verschieden.

Im Marienbergrr Revier haben selbige zz Zoll Lan-gt, 25 Z, Weite, 12 Z. Höhe; in Altenberg gz Z.L 24 Zoll W, y Z. Höhe; in Eybenstock g2 Z. L.sz Z. W. 84 Zoll Höh«; in Schneeberg Z2 Z. L. 21 Z.W. 7 Z> Höh«; in Voigtsberg zoI. L. 21. Z, W.7 3 H- in Schetdenberg und Schwarzenberg zc>S- L. »Z 4 3 ' Weite 12 Z. H. die Pirnaischen Ham-merwerke geben r gr. 6 pf. vom Fuder Eisenstein zumZehnben.