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Ueber die Chursächsische Bergwerksverfassung : Ein Beytrag zur Statistik von Sachsen
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115
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io Sachsen durch unterschiedene Verordnungen "-mancher-ley Abwechselungen vorgekommen, biü der AdministratorPcm; Xaver der Sache durch die erwähnte Txclarationvon 176; diejenige Gestalt gegeben hat, wornach aüc vonden Gcwerken in die Churfürstlichcn Hütten adgeiiefertenH s Erste,

tersuchnngen der Sobald Parthierereven auflaufen. DieseSobald Jnguisilivns Dreyer Caße führt der Zehndner zuSchneeberg.

<) Zur Unterhaltung der Freybergischen Hüttenwege wird vonjedem dahin gelieferten Centner Erz ein Heller Wegegeldentrichtet. Rescr. den Jl,l. 1777. DieMaunefeldischei,Gewerken geben zu gleichem Zweck ei» Knplergeleite, an«>sängiich, in den Javren i^ü bis 1671 a« dpf., ftir 1671an i gr. von jedem Centner ausgebrachten Schwärzt-.pfers,desgleichen z pf. Pflastergel» vom Fuder zu 2 --Cenc>er, und4pf. Waagegeld von jedem Centner Kupfer, der durch djssStädte Cisleben und Hetrstadt geht. Biering BeschreibungS- -i. ^

7) Ferner ist tm Mannsieldischea unter dem Namen des seist«liehen Fünfzigsten eine gew, rks»a^rliche Abgabe für die Sir«chen und Schuidiener eingeführt. Die Grafen hatten derGeistlichkeit eine bestimmte Anzahl Centner der ausgebrach-ten Kupfer in Gelde, den Centner zu rost. als einen 7 he stihrer Besoldung angewiesen. Hernach wurde dieser Beytragdurch Rescr. d. SJmi. 1L72 auf den fecyzigsten, den 2-1 Lebt,deßelben Jahres auf d n 50 Cl. gesetzt, und den st Matt.1676. befohlen, diesen Fünfzigsten von der ganzen Snmmeder ausgebrachten Kupfer, und erst nach deßen Abzug denZeyenden zu berechne», und in baarem Gelde , den Centner.zu rofl. j» bezahlen. Ganz freiwillig gei-en ihn aber dieMannsfelbischen Gewerken feir diesem Jahehnndkrt in dem-selben Preiß, um welchen ste den Centner ibrsr Kupfer ver-kaufen. BieringS Beschreibung des MaimsfetSifchen Berg-werks S, 73 .

') Vom i/ März 1533 bis Map ifro.