Buch 
Ueber die Chursächsische Bergwerksverfassung : Ein Beytrag zur Statistik von Sachsen
Entstehung
Seite
116
JPEG-Download
 

Erzte. Nach dieser Deklaration beygefügten Tabelle be-zahlt werden; welche so eingerichtet ist, daß auf die grö-scre und gern gere Entfernung der Dergamtsrefiere Rück-sicht genommen wird s >. Ob man gleich auf die Art der

Erztr

s) Der Vorfallt der ausgebrachten Produkte ist eine der alte«stell Bedingungen, unter welchen Gewerken belieben werden.Die gegenwärtige Sächsische Einrichtung wird folgende Ta-belle erläutern. Der Vorkauf wird

I) wirklich ausgeübt, au den Silbern und Kupfern, die6 und mehr Loth Silber im Centner halten, ingieichenanden Kobolden, überall an den rohen Erzten, endlich aneiner gewissen Quantität der Silber, welche die MannSrfeldistden Gewerken bey decTaigelung aus ihren Kupfernerhalten.

II) nicht ausgeübt,

a) gegen Entrichtung einer Abgabe> , i) «n unsaigerwürdige» Schwarzkupfern gegen ein

Vorkaufsgeld von 2 thl. vcm Centner, welches dieZehnbuer erheben. Bergdrcret d. iz Sept. 1764.Rescr. d. 25 Aug. 1764. Deklaration wegen erhöh-ter BergbrandsÜberbezahlung d. ioJun. i'6z.§ iz14. Die Blankenberger Gewerken im Voigrlandgeben 1 thl. g gr. vom Ct., die Neustädtischen 1 thl.vorn Centner, so lauge der Kupferpneiß unter 2sthl. der Centner steht.

2) An Eisen gegen 2 gr. Licent von jeder Waage. DieHammerwerke mußten anfänglich alles Eisen zumGebrauch des Bergbaues, und besonders die Erzge-birgische» Hammerwerke »achAwickau undAnnaberg,die Pirnaischen Hammer an die Eisenkammcr zuPirna licfer«. Zm Jahr lülv. baten die Gebirgirscheu Hammerwerke, daß ihnen gegen einen Licentan 2 gr. von der Waage der freve Verkauf ihres Ei-sens gestattet werden mochte. Der Vorschlag ward