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schmelzerei beschäftigten Personals richtet sich nach der Zahlder im Betriebe erhaltenen Schmelzofen. Eine Hütte, di e 10Schmelzöfen in vollem Gange erhält, d. h. wöchentlich nur 5Tage schmelzt, braucht 7 — 8 Arbeiter, als da sind: s) der Werk -führ er (Schmelzer, smolter), welcher die ganze Arbeit überwacht,die rohen Stahlstangen mit dem Hammer zerschlägt, die Beschickungfür jeden Tiegel herrichtet, den geschmolzenen Stahl in die For-men gießt und an den Reparaturen der Oefen Antheil nimmtu. s. w.; b) zwei Gießer, (Herausuchmer, tskers out), deneninsbesondere alle beim Gießen erforderlichen Operationen oblie-gen; sie allein nehmen die Tiegel aus den Oesen und tragen siedem Wcrkführer zn; e) der Formen Zurichter (moulü xelerup), welcher dem Werkführer die Gießformen herrichtet und diegegossenen Stangen nach dem Erstarren aus den Formen nimmt;er unterstützt auch die Gießer beim Koaksaufgeben während desSchmelzens; ,1) der Koakszuträger (ooskx), welcher dieKoaks in Körbe füllt und in die Schmelzhütte trägt, übrigensebenfalls die Gießer bei allen ihren Manipulationen unterstützt;e) der Rostüberwacher (box), ein Knabe von 10—12Jahren, der sich gewöhnlich im Keller aufhält, um die Gießerdavon in Kenntniß zu setzen, wenn das Aussehen des Rostesdie erfolgte Durchlöcherung eines Tiegels anzeigt. Oft formter überdies in einem gußeisernen Model die Untersätze (Unter-setzer) für die Tiegel, verkleinert mittelst eines Hammers dieScherben alter Tiegel, welche nach Entfernung der verglastenTheile, wie früher angegeben wurde, der übrigen Tiegelmassezugesetzt werden; endlich hilft er, wenn die Schmelzöfen nichtim Gange sind, dem Tiegelverfertiger; l) der Tieg elverferti-g er, der, wie schon oben gesagt, in einer Hütte, die 10 Schmelz-öfen in voller Thätigkeit erhält, ununterbrochen beschäftigt ist.
Da die Schmelzöfen nur während des Tages im Gangesind, so machen die Arbeiter nur eine einzige Schicht von 10bis 12 Stunden, und ihr wöchentlicher Arbeitslohn beläuft sichauf 7 Pfd. 8 Schilt, (an 49'/z Thlr.); der Arbeitslohn ist niemalsnach der Größe des Erzeugnisses ermessen worden.
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