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den lange in Aussicht gestellten Kreuzzug und verunglückte beim Badenim Flusse Kalykadnos bei Seleukia. Sieben Monate nachher erlagauch der edelste seiner Söhne, Herzog Friedrich V. von Schwaben,Stifter des Deutschritterordens, dem asiatischen Klima. Der dritteSohn, Konrad, Herzog von Schwaben, wurde 1196 auf einem Kriegs-zug gegen Herzog Konrad von Zähringen im Breisgau ermordet. Derälteste, Kaiser Heinrich VI. , der unterdessen die Regierung im Sinnedes Vaters fortführte, starb 1197 in Sizilien . Er hinterließ als ein-zigen Erben einen zweijährigen Sohn Friedrich. Dieses Kind warneben dem kinderlosen jüngsten Sohne Friedrichs, Herzog Philipp von Schwaben , der einzige noch lebende Sprößling des Hauses.
2. Die Bischofshöre (1155).
Hermann von Arbon , Bischof von Constanz , zeichnete sich durchseine staatsmännischen Eigenschaften aus. Er war der Nachfolger desBischofs Ulrich II-, der, von dem Grasen von Bregenz mit Kriegbedroht, sein Heimatschloß Castel freiwillig verbrannt und sich dann indas Kloster St. Blasien zurückgezogen hatte. Bischof Hermann solldurch ein den Domherren angebotenes Geschenk von 300 Mark ausseinem väterlichen Erbgut die Erhebung zur bischöflichen Würde be-wirkt haben. Er trat bei der Erwählung Kaiser Friedrichs I. in Ver-bindung mit diesem Fürsten , indem er mit dem Bischof Anselm von Havelberg und Graf Ulrich von Lenzburg an der Gesandtschaft theil-nahm, welche den Auftrag hatte, mit dem Papst Hadrian IV. (1152)wegen der Krönung in Rom zu unterhandeln, und traf im Novemberaus dem Hoftage zu Besantzon, auf der Rückreise, wieder mit demKaiser zusammen. Im März 1153 hielt dieser bei dem Bischof inConstanz einen Hoftag. Einen andern ordnete der Kaiser nach Constanz an im Jahr 1155. Ein Jahr später starb der Bischof, vielleicht in-folge der Strapazen, die er auf dem Heerzuge nach Italien , bei demer den Kaiser begleitete, zu bestehen gehabt hatte. In Anerkennungseiner Verdienste hatte ihm der Kaiser am 27. November 1155 inConstanz eine Urkunde zugestellt, die als Erneuerung der ursprüng-lichen (verloren gegangenen) Handfeste des Bisthums einerseits dieältesten auf das Bisthum bezüglichen königlichen Verordnungen enthielt,anderseits die seither erworbenen Rechte und Besitzungen bestätigte. In
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