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Vollständige Sammlung aller Gesetze, Reglements, Verordnungen und Beschlüsse, betreffend das Zürcherische Unterrichtswesen : erstes Heft
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Innern untergeordnet. Ebenso steht diesem die Oberaufsichtüber die katholische Kirche in Zürich zu.

3) Das Kantonal-Armen- und Nnterstützungswesen, soweit es nicht das Gesetz dem Gesundheitsrathe überträgt.Der Rath des Innern bestellt für einzelne Geschäftszweigedie erforderlichen Sektionen.

Die Kantonal-Armenpflege, die Linthschifffahrts-Kommis-sion und die Forstpolizei-Commission sind ihm untergeordnet.

Anmerkung. In neuer Zeit ist dem Rathe des Innern eben-falls die vom Großen Rathe beschlossene landwirthschaftliche Schuleuntergeordnet worden. Vicls Nro. 46.

L. Statthalteramt und Dezirksrath.

S. Gesetz über die Bezirksverwaltung vomSO Mai 18S1

8- 5. Der Statthalter hat für die Vollziehung der Ge-setze und Verordnungen zu sorgen, und ist in dieser Hinsichtdem Regierungsrathe und dessen Kollegien unmittelbar unter-geordnet. Auch die übrigen Aufträge dieser Behörden hater, sei es selbst oder durch die Gemeindammänner, zu voll-ziehen.

8- 19. Der Bezirksrath hat die Aufsicht über gemeinsameGüter des Bezirkes, wo solche vorhanden sind, oder künftigvorhanden sein würden; ferner über die Verwaltung allerpolitischen und Civil-Gemeinden und ihrer Güter. SeinAugenmerk wird vornehmlich darauf gerichtet sein, daß dasKapital-Vermögen der Gemeinden ohne hinreichende Gründenicht angegriffen, noch zu fremdartigen Zwecken verwendetwerde. Zu diesem Ende prüft der Bezirksrath jährlich die