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Vollständige Sammlung aller Gesetze, Reglements, Verordnungen und Beschlüsse, betreffend das Zürcherische Unterrichtswesen : erstes Heft
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II

Anderweitige Behörden.

Auszüge der Kompetenzbestimmungen aus denorganischen Gesetzen betreffend dieselben.

^ Negierungsrath.

8. Gesetz betreffend eine revidirte Geschäftsord-nung für den Regierungsrath vom 3V. Herbst-monat 184V.

8- 5. Lemma 3. Ich gelobe, in Verbindung mit meinenAmtsgenossen, der Verfassung und den Gesetzen gemäß, nachbestem Wissen und Gewissen den Kanton zu regieren undzu verwalten, über die Erhaltung seiner Ruhe, Ordnungund Sicherheit zu wachen, zu seinem Gute Sorge zu tra-gen, die Waisen zu schützen, Kirche und Schule zu beschir-men, bei Uebertragung öffentlicher Aemter dem Wägsten undBesten meine Stimme zu geben.

8. 11. lit. 1 und 3. Der Geschäftskreis des Rathes desInnern erstreckt sich über folgende Verwaltungsgegenstände:

1) Die Oberaufsicht über die Verwaltung der Gemein-den und Korporationen, mit Ausnahme desjenigen, wasin die Polizei einschlägt, insbesondere über die Verwaltungder Gemeinde-, Armen-, Kirchen- und Schulgüter. Indieser Hinsicht ist auch das Konsistorium der französischenKirche, so weit seine Stellung kantonal ist, dem Rathe des