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Vollständige Sammlung aller Gesetze, Reglements, Verordnungen und Beschlüsse, betreffend das Zürcherische Unterrichtswesen : erstes Heft
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Erste Abtheilung.

Gesetze und Beschlüsse öes GroßenRathes.

I

Organisation der Grziehungsbehörden

Erziehungsrath.

S. Gesetz betreffend die Organisation des Erzie-hungsrathes vom SO. Brachnionat 1831

8. 1. Der Erziehungsrath, welchem durch Art. 70. derVerfassung die Aufsicht über sämmtliche Schulanstalten desKantons und die Förderung der wissenschaftlichen sowohlals der Volksbildung aufgetragen ist, besteht aus 15 Mit-gliedern, welche von dem Großen Rathe in oder außer seinerMitte auf eine Dauer von sechs Jahren gewählt und vonzwei zu zwei Jahren, in umgekehrter Ordnung ihrer Er-wählung, zum Dritttheil erneuert werden.

8. 2. ist aufgehoben durch das Gesetz vom 22. Christ-monat 1841. Vicik No. 3.

8- 3. Bei der ersten Besetzung des Erziehungsrathes wirdso verfahren, daß der Regierungsrath für sämmtliche Wah-len in den Erziehungsrath eine einfache Vorschlagsliste bildet,welche nach erfolgter Eröffnung im Großen Rathe, aufEinfrage des Präsidenten, durch offene Namsung ver-mehrt werden kann. Aus dieser Liste nimmt dann der GroßeRath die Wahl durch geheimes absolutes Stimmenmehr vor.