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^ schaft dieser Waffen, welche in dem betreffenden Jahren, in den zweiten Auszug eintritt, ohne im ersten ge-j, dient zu haben.
m 3) Die sämmtlichen Rekruten der Kavallerie.
^ 4) Die jährlich in den ersten Auszug eintretende, 44 Mann
starke Scharfschützen - Abtheilung,len 5) Eine Abtheilung Jäger zur Stärke von 126 Mann.^ 6) Die im betreffenden Jahre für den ersten Auszug aus-
gehobencn 464 Infanterie-Rekruten. (Art. 109.)
H 7) Sämmtliche Spielleute deS ersten und zweiten AuS-M zuges und der Landwehr erster Klasse,
ir- §. 238. 2) Artillerie:
lS, Für die Offiziere fünf, für die Kadetten sechs, für
die Train -Rekruten fünf, für die Kanonier-Rekrutenvier, und für die Rekruten der Park-Kompagnie dreiWochen.
§. 240. (Zusatz.) Die Kanonier- und Train - Unteroffi-ziere rücken mit ihren Rekruten-Abtheilungen, diejenigen der^ Park-Kompagnie eine Woche früher als die Rekruten ein.
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r, XIV.
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z. Nachträge