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L. Oberes Gymnasium.
8- 14. Die Unterrichtsfächer des obern Gymnasiums sind:Religion,deutsche Sprache,lateinische „griechische „hebräische „französische „
Geschichte,
Mathematik,
Naturwissenschaften,
Philosophie,
Gesang,
Turnen. (§. 72.)
8. 15. Mit der Uebernahme des Unterrichtsfaches derReligion ist die Verpflichtung verbunden, den Schülern desobern Gymnasiums, die eS wünschen, ein Mal jährlichden Konfirmationsnnterricht zu ertheilen.
8- 16. Das obere Gymnasium hat drei Klassen mit jeeinjährigem Kurse.
8- 17. Wer die erste Klasse des obern Gymnasiumsbesuchen will, muß in der Regel das sechzehnte, werin die zweite Klasse aufgenommen werden will, dasstebenzehnte Lebensjahr angetreten haben u. s. w. Ueberdießhat jeder, der in das obere Gymnasium einzutreten wünscht,eine Aufnahmsprüfung zu bestehen, und wenn er nicht ausdem untern Gymnasium übertritt, genügende Sittenzeug-nisse beizubringen.
Den Schülern der obern Industrieschule ist es innerhalbder im Interesse der Schulordnung durch das Reglement auf-zustellenden Beschränkungen gestattet, einzelne Fächer amobern Gymnasium zu besuchen. Sie haben sich jedoch,