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die Pfarrer wählte, welche ihre Besoldung größtentheils aus dem Amt Fraumünster bezogen.Die ersten reformirten Pfarrer waren: Hans Zager, 1520 erwählt, Wolfgang Greuter 1523,Friedli Keller 1537. — Die Kirche zu Rümlang gehört zu den ältesten im Lande. Der überdem schönen Chor sich erhebende unansehnliche uralte Thurm ist biö zur Höhe von 40 Schuhaußerordentlich dick, dann bricht er plötzlich ab und der Helm ist nur von Holz. Zm Chorträgt in einem Glasgemälde mit drei Scheiben eine das Wappen der Edeln von Rümlang, dieandere dasjenige der letzten Aebtissinn am Fraumünster, die dritte den Zürichschild. Unten amEingang des Chors liegen zwei Grabsteine, einer mit der Zahrzahl 1467. Ao. 1810 wurdeeine Hauptreparatur mit dem Thurm vorgenommen, 1775 die größte Glocke, die nunmehr27^/r Zentner wiegt, umgegossen. Auf derselben steht folgender Vers: „Euch Menschen wecktmein Heller Klang, zu euch ruft er herab: Zur Andacht und zum Lobgesang, zum Tempel undzum Grab." — An den Pfarrgebäuden wurden in den Zähren 1819 und 1825 für etwa 1500 sl.Reparaturen ausgeführt; 1810 auch eine solche an dem Schulhaus, wofür die Gemeinde vonder Regierung einen Beitrag erhielt.
Die Obervogtei Rümlang, die von 1424 bis 1798 bestand, umfaßte nur das DorfRümlang und den Rohrhof und wurde von zwei Mitgliedern des Kleinen Rathes umwechselndverwaltet. Die ersten Obervögte waren: 1424 Johannes Schwend, 1445 Paul Göldli. Dieletzten 1798 waren: Johannes Schultheß und Hans Konrad von Meiß.
Die Gemeinde Rümlang war während der helvetischen Zeit dem Distrikt Regenstorf, wäh-rend der Mediationszeit dem Bezirk Bülach , später dem Oberamt Regensberg einverleibt.
Dorf und Pfarrgemeinde, bis 1798 zur Obervogtei Horgen gehörig.
DaS Dorf Rüschlikon , welches etwa 50 Wohnhäuser zählt, liegt dicht am linken Uferdes Zürichsee's zwischen Wollishofen und Thalweil, eine starke Stunde von Zürich . Schon insehr frühen Zeiten erwarb daö Chorherrenstift zum Großmünfter daselbst verschiedene Güter,wie z. B. aus einer Urkunde Kaiser Friedrich I. , Barbarossa, vom Jahr 1158 hervorgeht;Kaiser Heinrich VII. verbot laut Urkunde vom Jahr 1223 dem Kastellan auf der Schnabelburg,die Kaplane mit Bezug auf die Güter der Kirche zu beunruhigen. Kaiser Karl IV. verlieh lautUrkunde vom Jahr 1363 dem Probst des Stifts Stock und Galgen daselbst, mit der Berech.tigung, über Hauptverbrechen zu richten, und bestätigte dieses noch im nämlichen Jahr aufewige Zeiten. Diese Gerichtsbarkeit des Stiftes über das Dorf dauerte bis zur Zeit der Re-formation, dann ging dieselbe an den Rath über. UebrigenS besaß die Gemeinde zufolge ihrerÖffnung vom Jahr 1390 verschiedene Freiheiten, z. B. ein sogenanntes Maien - und Martini-Hofgericht, bestehend aus acht Richtern, einem Landschreiber, Untervogt und zwei Stabhaltern,das über kleine Schuldsachen zu sprechen hatte, mit Appellation an die Obervögte. Wir müssennämlich nachholen, daß die Hoheitsrechte über den Ort ursprünglich denen von Hallwyl zu-standen, welche dieselben nebst Johannes Grimm von Grünenberg, der auch einen Antheil ander Vogtei hatte, im Jahr 1406 an die Stadt Zürich verkauften, von welcher Zeit an Rüschlikon zu der Obervogtei Horgen gehörte. Bei einer leweiligen Huldigung versammelte sich daselbstdas ganze untere Amt der Vogtei Horgen. Mit Adlischweil und Bendlikon hatte Rüschlikon