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Die alten Chroniken oder Denkwürdigkeiten der Stadt und Landschaft Zürich von den ältesten Zeiten bis 1820 / neu bearbeitet von Friedrich Vogel
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an diese von den Landesherr»; so z. B. die Schenkung von Batzenberg, von Strickenberg oderTobet, von Hadlikon, von Wolfensberg, von den Meiern von Dürnten, von Luphun (Laupen ?),von Wald, Windegg, Schalchen. Von den meisten dieser Geschlechter waren die Wappen in Rüti aufbehalten; ein Grabstein eines Cunrat von Schalken wurde 1843 vor dem Eingänge zur Kircheausgegraben.

Unter den vorzüglichsten Gönnern deü Klosters werden angeführt: die Grafen von Regens-berg, von Rappersweil, von Toggenburg, von Nellenburg, von Kyburg rc.; die Erzherzoge vonOesterreich; die Freiherren von Kempten , von Lengen, von Wasserstelz; die Herren von Hinweil,Landenberg, Wagenderg, Klingenberg, Hegi, WolfenSberg, Hünenberg, Windegg, von Kloten ,Hettlingen, St. Johann; die Abtei St. Gallen u. s. f.

Die weltlichen niedern Gerichte besaß das Kloster zu Seegraben, Verich (Ferrach), Tann,Ober-Dürnten, Unterbach, von Volketschweil, Fägschweil rc.; die Leibeigenschaft über ver-schiedene eigene Leute ihrer Höfe, besonders in Rappersweil, wo die Familie Rychemann (Ricke-mann) 1521 sich loSgekauft.

Die Höfe, Güter, Zehnten, Grundzinse rc. wurden in 3 Schaffnereien verwaltet:

1) zu Rüti, dazu gehörten Seegräben, Grüningen, Wangen, Tuggen, Bäretschweil, Egg ,Eschenbach, Uster, Einsiedeln, Denken, Wetzikon, Dürnten, Tannbrunnen, Bollingen , Verich,Wald, Pfäffikon, Goßau, Fischenthal , Hünweil, Alt-RapperSweil, Aktors. Von RapperSweilsollen jährlich 4500 Albulen eingegangen sein.

2) zu Zürich im Geigerhaus; dazu gehörten die Höfe und Güter um die Stadt, zu Küßnacht ,Zollikon, Thalweil, Horgen, Kilchberg, Kloten, Uetikon und Leimbach . Der Bezug dieser Gefällewurde später ins Hinter- oder Rütiamt verlegt.

3) zu Winterthur (im AmthauS); dahin gehörten die Zinse und Güter in und um die StadtWinterthur: Spiegelberg, Adorf, Elsau, Elattfelden, Fisibach , Höri, aus welchen weitläufi-gen Gütern nach und nach Hand - und Erblehen gemacht wurden.

Das Amt Rüti , welches, wie gesagt, sogleich nach der Reformation aus dem aufgehobenenKloster entstand, wurde zuerst von einem Schaffner, später von einem Amtmann verwaltet, dessenAmtsdauer auf 6 Zahre festgesetzt ward. Es hatte die Gefälle des ehemaligen Klosters zu beziehenund an verschiedene Kirchen und Schulen dasjenige zu entrichten, was ursprünglich dem Kloster obge-legen war, wöchentliche Almosen zu vertheilen rc. Zm Zahr 1790 wurden die Gefälle und Einkünfteder Kommenthurei Bubikon dem Amte einverleibt. Die Besoldung des Amtmanns bestand fir in45 Mütt Kernen, 25 Malter Haber, 30 Eimer Wein, 60 spfd. an Geld und in der Benutzungvon 92 Zuchart an Gütern, darunter etwas Reben und eine Sente. Aus einem Theil der ehema-ligen Klostergebäude wurde ihm eine Wohnungj eingerichtet, welche den Namen Amthaus erhielt.Das zunächst an die Kirche anstoßende Schüttengebäude, in welchem das Kapitelhaus noch deutlichzu erkennen ist und der damit verbundene Gebäudetheil, Schinnhut genannt, wurde im Lauseder Zeit zu Schüttenen eingerichtet. Am 3. Dezember 1706 brannte das Amtdaus sammt denFruchtschütten, so wie ein Theil der Kirche ab, und mit großer Mühe und Noth konnte dasArchiv des Amtes gerettet werden; es wurde aber in den beiden folgenden Zähren ein ganz neuesAmtdaus erbaut, in demselben ein Zeughaus und Ao. 1708 zum Schutze des Amtshofes eineSchanze angelegt. Das Amt Rüti dauerte in den bezeichneten Verhältnissen bis Ende des vori-