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und IM Jahr 1287 verknuste er cin den Bruder Deriiiger, obersten Meister vom Johanniter-orden, an Heinrich, Kommenthur, und an die Bruder des Ordenshauses zu Bubikou seineBurg Wädenschweil mit Zubehörde und allen Reckten, die er in den Orten Wädenschweil undRichtersweil besaß, mit Vogtei, Twinqen und Bannen, Gütern, Leibeigenen in s. s. DieKaufsumme war 650 Mark Silbers, außerdem aber blieb ihm als Leibgeding der lebenslänglicheBesitz des Verkauften mit Ausnahme der Leute und ihrer Güter, und der Orden bezahlte ihmjährlich zu Zürich 20 Mark Silbers, 100 Malter Kernen und eben so viel Malter Haber.Der nämliche lebenslängliche Besitz des Schlosses und der dazu gehörigen Güter wurde seinerGemahlinn Anna von Bürgten zugesichert, die beiden Töchter des Freiherren mußten dagegenauf alle Ansprüche an die Erbfolge Verzicht leisten. Im Jahr 1290 schloß der Orden mitGottfried von Hünaberg, der die Vogtei über die Gotteshausleute in der Herrschaft Wäden-schweil befaß, eine Uebereinkunft; ungeachtet derselben entstanden aber im Jahr 1297 zwischenbeiden Theilen Streitigkeiten, die durch einen schiedsrichterlichen Spruch beigelegt werdenmußten, ebenso nach dem Tode des letzten Freiherrn Rudolf, zwischen seinen Erben und demOrden, worüber im Jahr 1300 ein Vergleich zu Stande kam, nach welchem der Orden andie Erben gegen förmliche Verzichtleistung auf alle Ansprache an Wädenschweil 270 MarkSilber bezahlen mußte. In diesem Vergleick wurde festgesetzt, daß Rudolf die Burg mit allerfahrenden Habe und mit allem Gute übergeben soll. Der Johanniterorden gelangte vermuth-lich noch im Jahre 1300 zum Besitze der Burg und Herrschaft Wädenschweil, allein es dauerte140 Jahre, bis endlich die Ritter durch Benutzung günstiger Gelegenheiten und eine Mengeeinzelner Käufe zum Besitze des Ganzen gelangten, wie eS früher die Herren von Wäden-schweil besessen hatten. Der Kommenthur, der die Burg bezog, stand mit der Herrschaft unterdem obersten Meister des Johanniterordens und dem Ordenskapitel und war im übrigenunabhängig, auch wohnten zuweilen Ordensdrüder auf der Burg. Die Herrschaft des Ordenswar milde und dem Anbau des Landes sehr günstig. Bereits standen die Herrschaftsleute mitZürich und Schwyz in gewissen Verbindungen und eS hielten sich z. D. die 50 Verbanntenaus dem Lande Schwyz vor der Schlacht am Morgarten zu Wädenschweil auf. Im Jahr1342 schloß der Kommenthur Herdegen von Rechberg und die Brüder deö Hauses mit Be-willigung des Ordens mit der Stadt Zürich ein ewiges Burgrecht, für welches sie jährlich5 Pfund Steuer bezahlen mußten. Don jetzt an stieg der Einfluß des Rathes zu Zürich aufdie Leute der Herrschaft Wädenschweil fortwährend. Die folgenden Kommenthuren erneuertendann jedesmal das Burgrecht, welches die Eifersucht Oesterreichs erregte. Im Jahr 1351zogen eine Anzahl Herrschaftsleute den Zürichern in ihrem Feldzuge gegen die Oesterreichs zuHülfe und kamen im entscheidenden Augenblick nach Tättweil, um den Kampf zum Vortheilder Züricher zu entscheiden. 1366 entstand zwischen dem Kommenthur und den Hünabergern,die noch immer die Dogtei ütcr die Gotteshausleute besaßen, ein Streit über das Blutgericht,der durch einen Spruch des Bürgermeisters Manneß und dreier anderer Bürger beigelegtwurde. In dem Kriege zwischen den Eidgenossen und Oesterreich 1388 wurden beide Dörfer,Wädenschweil und Richtersweil, ersteres theilweise, von österreichischen Söldnern verbrannt.Später fingen die Hünaberger an, Land und Leute zu verkaufen und ein guter Theil vondiesen gelangte durch Erbschaft an den Bürgermeister Meiß, der im Jahr 1407 dem Orden