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tigkeiten zwischen dem Kommenthur und den Herrschaftsleuten und durch schiedsrichterlichenSpruch des Rathes wurde der gänzliche Loskauf des kleinen Zehntens in der ganzen Herrschaftfestgesetzt.
Zm Zahr 1466 ließ der Rath den sogenannten Busnangsspruch erneuern, der neben Be-stimmung einiger ökonomischen Verhältnisse eine Art Verfassungsurkunde der Herrschaft bildete,in welchem unter anderm festgesetzt wurde, daß der Kommenthur den Leuten bei ihren Eidengebieten möge, an Landtagen zu erscheinen und das Recht vollstrecken zu helfen, daß er ohneWissen und Willen der Mehrheit der Leute ihnen keine neuen Beschwerden auflegen könne,daß sie, wenn es nothwendig, Gemeinden halten dürfen, daß Streitigkeiten zwischen dem Kom-menthur und seinen Angehörigen zu Zürich müssen entschieden werden rc. Zm Zahr 1467 legtedie Regierung von Zürich auf ihre Bürger und Angehörigen eine allgemeine Steuer, die inder Herrschaft Wädenschweil große Unruhe veranlaßte (siehe oben Seite 535.) Durch den er-folgten Spruch erwarb sich Zürich die Landeshoheit über Wädenschweil. Das Ansehen desKommenthurs sank durch den Verfall der Oekonomie immer mehr. Johann von Au mußte1470 daS Haus selbst mit Leuten und Gut verpfänden. Zm Zahr 1484 zwang der Bürger-meister Waldmann den Ordensmeister, einen Bürger von Zürich , Ulrich Schwenk», zum Schaff-ner oder Amtmann zu wählen und dem Rath ein gewisses Beftätigungsrecht einzuräumen. Andem Waldmannischen Ausstand 1489 nahm die Herrschaft lebhaften Antheil und die 7 eids-genössischen Orte maßten sich an, zwischen Zürich und den Herrschaften Richter zu sein. Dieletzter» besetzten die Burg. Am 5. Mai erhielten die Herrschaftsleute einen sogenannten Wald-mannSbrief, in welchem festgesetzt wurde, daß der oberste Meister oder Kommenthur einenSchaffner setzen möge von woher er wolle und daß Zürich das Recht habe, die Herrschaftsleutezu besteuern. Zm Zahr 1497 gab es wieder Streitigkeiten zwischen den Herrschaftsleuten unddem Kommenthur Rudolf von Werdenberg, die durch einen ausführlichen Spruchbrief beigelegtwerden mußten. An den nachfolgenden Feldzügen nahmen die Herrschaftsleute immer unter demPanner von Zürich Antheil, eben so an dem Aufstand nach der Schlacht bei Marignano am10. Dezember 1515 (siehe oben Seite 548). Ernster wurden die Verwicklungen zwischen demKommenthur und den Herrschaftsleuten bei der nun eintretenden Glaubensverbesserung. DieRegierung von Zürich beförderte diese letztere; der damalige Schaffner suchte sie zu hindern,fetzte 1523 den Pfarrer Gregorius Lüthi von »Wädenschweil, einen eifrigen Freund der Refor-mation, ab. Um das Neujahr und Faßnacht 1524 drohte in der Herrschaft ein »Aufstand, derRatd erließ aber einen Spruch, der die Rechte des Herrn gegen die »Anmaßungen der Unter-thanen schützte und das Verbot, Gemeinden zu halten, bestätigte. Die äußere Ruhe, nicht aberder Gehorsam gegen den Schaffner, kehrte zurück. Damals schon unterhandelte Zürich heimlichmit dem Kommenthur wegen eines Verkaufes der Burg und Herrschaft, allein der Großmeisterverweigerte seine Einwilligung. Bei dem Aufstand eines großen Theils der Landschaft Zürich rm Zahr 1525 hielten die Herrschaftsleute fest an der Stadt uud es erfolgte immer größere»Annäherung zwischen dem Rath und den Herrschaftsleuten. Die Reformation wurde von demalten Schaffner Hs. Wirz bis zu seinem Tode 1528 behindert, sein Sohn Hans war hingeaenderselben ergeben, indeß verzog sich die »Annahme derselben bis im Frühling 1529, wo solchevor einer versammelten Gemeinde beschlossen wurde. Durch diese Veränderung erlitt die Stel-
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