I.
Am zwanzigsten Juli des Jahres 1885 wird ein halbes Jahrtausend verstrichen sein, seit derStammvater der Familie „Escher vom Glas“ zu Zürich das Bürgerrecht erworben hat. FünfJahrhunderte sind seit diesem Ereignisse mit wechselnden Geschicken vorübergezogen; viele Gene-rationen sind erstanden, haben gelebt und gewirkt und sind wieder ins Grab gesunken. Mit dank-erfülltem Herzen blickt der Enkel heute auf die lange Reihe der Ahnen zurück, freut sich dererfolgreichen Thätigkeit, welche sie auf so vielen Gebieten des menschlichen Lebens an den Taggelegt, denkt auch wohl an die Fülle von Glück und Freude, Schmerz und Leid, welche einst dieseHerzen bewegt haben mag, — dann schaut er hinaus in die Zukunft und die Frage steigt in ihmauf: „wie wird es wohl um unsere Nachkommen stehen, wenn das Rad der Zeit sich wieder umein halbes Jahrtausend gedreht haben wird?“
Gewiss ist der fünfhundertste Jahrestag der Einbürgerung in Zürich recht dazu geeignet, diejetzt lebenden Glieder der Familie zu veranlassen, einen Rückblick in die Vergangenheit zu werfen;denn die Geschicke der Familie sind seitdem auf’s Engste mit der Geschichte der Stadt Zürichverflochten geblieben und der Eintritt in dieses grössere und vielseitigere Gemeinwesen bildet einensehr wesentlichen Moment in der Entwicklung des Geschlechtes. Nicht eitler Ahnenstolz soll unsbei diesem Unternehmen leiten, sondern wahre Pietät gegenüber dem Geiste der Vorfahren, die somanchen kräftigen Republikaner in ihren Reihen zählten.
In diesen Erinnerungsblättern soll auch nicht eine vollständige Geschichte der Familie nieder-gelegt werden; dieses Unternehmen bleibt der berufeneren Feder eines Fachmannes Vorbehalten.Es soll vielmehr in erster Linie an Hand des vorliegenden Quellenmaterials ein endgültiger, auchvor der Kritik des Geschichtsforschers bestehender Stammbaum des Geschlechtes aufgestellt werden;im Ferneren sollen mehr die inneren, häuslichen Verhältnisse der einzelnen Glieder des Geschlechtsins Auge gefasst werden, wogegen ihre Thätigkeit auf politischem Gebiete und deren Beurtheilungfür diesmal nicht in den Rahmen der Darstellung gezogen, sondern nur insofern erwähnt wird, alszur Charakterisirung einzelner Persönlichkeiten nothwendig sein wird.
Von den Quellen, welche zu der vorliegenden Arbeit benutzt worden sind, mögen einige derhauptsächlichsten genannt werden. In erster Linie steht die reichhaltige Sammlung, welche HerrEscher-Usteri seit Jahren mit ebensoviel Fleiss als Sorgfalt und Genauigkeit im Interesse derFamiliengeschichte angelegt hat; dieselbe umfasst gegen 300 Nummern von Copien oder Auszügenvon Urkunden und Aktenstücken und wurde dem Verfasser in zuvorkommendster Weise zur Ver-fügung gestellt. Mehrere Familienstammbücher, welche sich gegenseitig ergänzen, für die früherenJahrhunderte jedoch wenig zuverlässig sind, wurden ebenfalls benützt. Sehr werthvoll waren für unsereZwecke ein Familienstammbuch und eine Urkundensannnlung, welche beide um das Jahr 1712 mitvieler Sachkenntniss angelegt wurden, ferner einige genealogische Fragmente, die Nachkommen desBürgermeisters Heinrich Escher betreffend, sämmtlich im Besitze von Herrn Oberrichter Dr. J. Escher.Die genealogischen Arbeiten aus der Mitte des achtzehnten Jahrhunderts, verfasst von PfarrerErhard Dürsteier, Junker Friedrich Meiss und Bürgermeister Joh. Jakob Leu, wurden vielfachzur Vergleichung herangezogen. Reiches Material bot die Urkundensammlung der AntiquarischenGesellschaft dar, mit ihren zahlreichen Escherischen Originalurkunden aus dem vierzehnten undfünfzehnten Jahrhundert, durch welche manche bisher unerledigte Frage endgültig entschieden werdenkonnte. Von Quellen, welche im Staatsarchive befindlich sind, wurden theils in Original, tlieils in denzuverlässigen Lindinner’schen und Dürsteler’schen Auszügen eingesehen: die Steuerbücher von 1357bis 1470, die Kauf- und Geschäfts-Briefe seit 1370, die Raths- und Richtbücher vom XIV. Jahr-
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