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1 (1885) Geschichtliche Darstellung und biographische Schilderungen / auf Wunsch der Familie nach den Quellen bearbeitet und zusammengestellt von C. Keller-Escher
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sein und weit und breit in grossem Ansehen gestanden haben. Wir können uns nicht enthalten,hiefür noch einige Beweise anzuführen.

Im Jahre 1378 schlichtete Gottfried Müllner, Ritter, Landvogt im Aargau, Thurgau und imSchwarzwald, einen Streit zwischen dem Gotteshause St. Blasien und dessen eigenen Leuten betreffenddas Erbschafts- und Anfallsrecht des Klosters. Ausser mehreren österreichischen Räthen, wie Rudolfvon Hallwyl, Heinz von Randeck, Hermann von Bubendorf etc., waren bei diesem Spruche thätigder Freiherr Hermann von Krenkingen, der Propst Johann von Riedern, der Comthur Werner vonBenken, der Scliultheiss Escher von Kaiserstuhl, der Schultheiss Büler von Baden u. A.

In gleicher oder ähnlicher Angelegenheit handelte Escher als Schiedsrichter im Jahre 1385gemeinsam mit Rudolf von Hallwyl, Claus von Rinvelden, Schultheiss zu Seckingen, Rudolf Büler,Schultheiss zu Baden, und Berchtold Salzmann von Lauffenburg.

Das Schultheissenamt hat Johannes Escher so lange bekleidet (wohl über 40 Jahre), dass derAmtstitel beinahe zum Geschlechtsnamen der Familie wurde, wie denn noch im zweiten Dezenniumdes XV. Jahrhunderts Glieder des Geschlechtes alsEscher genannt Schultheiss von Kaiserstuhlbezeichnet werden.

Wenn wir uns nun nach den Ursachen umsehen, welche die beiden Brüder Johannes undHeinrich Escher bewogen haben, das Bürgerrecht zu Zürich zu erwerben, so können wir hier denChronisten der Familie sprechen lassen, der im Anfänge des vorigen Jahrhunderts die sorgfältigenCollectanea et Genealogica Aescheriana zusammengetragen hat. Er sagt in seiner Vorrede:

Nachdeme aber auf errichteten Eidtgenössischen pundt in der Eidgnossschaft und umher,

schwere unb langwierige Kriegstroublen entstanden, in massen das Haus Oesterreich den Eidge- nössischen Bundt nicht Leiden noch verstatten wollte, sonder die Eidgnossen mit gewalt der waffen widerum von dem Bundt trennen, und seinem gwalt und joch widerum zu unterwerfen alles ernsts» suchte, sind hierüber nicht allein blutige Schlachten in und um die Eidgnossschaft herum geschehen, sonder es haben auch die anhängere Beider Partheyen von feindlichen invasionen vil fort raub und Brand erlitten, in dem aber die Eidgnossen meistens die oberhand behalten und manchen blutigen Sieg mit heldenmüthiger tapferkeit erfochten, haben die Escher von Kaiserstuhlfür rathsam erachtet, ihre Sicherheit durch eine genauere Verbindung an die Eignossschaft zu suchen, und zu dem end in A 1384 und 1385 das Burgrecht der Stadt Zürich angenommen, seit welcher Zeit her sie auch daselbst mit Lob und Ehren gewöhnet, auch vil ansehnliche, wol auch etliche von ihnen, die Höchsten Ehrenstellen des Zürcherischen Ehren Regiments mit grossem und unsterblichem rühm verwaltet, stehen auch noch heut zu tag in best florirendem Wohlstand, augenscheinlichem aufnemmen und gesegneter ausbreitun g an Ehren, reichtum vnd fortpflanzungdieses ihres hochberühmten geschlechts.

Dass die berührten politischen Verhältnisse wesentlich mit zu dem Entschlüsse der GebrüderEscher beitrugen, ist anzunehmen. Hiezu kam dann noch, dass ihre Frauen den ersten zürcherischenKreisen entsprossen waren, ferner der Umstand, dass Bischof Nicolaus von Constanz im Oktober 1385für seine Städte Klingnau und Kaiserstuhl, das Tannegger Amt etc. ein Bündniss mit Zürichabschloss. Nicht nur die beiden Escher, sondern noch eine Reihe anderer Bürger von Kaiserstuhlerwarben um diese Zeit das Bürgerrecht zu Zürich, so z. B. Lütold Grebel, Stammvater der Grebelzu Zürich, Conrad und Hans die Immer, Hans Wittch etc.

V.

Bevor wir die Geschichte der Familie Escher in ihrem weiteren Verlaufe verfolgen, möge esgestattet sein, in Kürze auf das Wappen und Siegel der Escher einzutreten.

Schon frühe finden wir den Schultheissen Johannes Escher als Siegler von Urkunden bezeichnet,so z. B. 1364. Das früheste Siegel, das uns von ihm erhalten geblieben ist, hängt an einer Urkundevon 1377, welche Johannes zu Kaiserstuhl ausstellte,da er öffentlich zu Gerichte sass. Die Urkunde

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