Buch 
1 (1885) Geschichtliche Darstellung und biographische Schilderungen / auf Wunsch der Familie nach den Quellen bearbeitet und zusammengestellt von C. Keller-Escher
Entstehung
Seite
26
JPEG-Download
 

26

X.

Von Hans Escher, dem älteren Bruder des Bürgermeisters Rudolf Escher, sind uns wenigeNachrichten überliefert. Bereits haben wir einige Urkunden angeführt, in welchen er mit Rudolfgemeinsam genannt wird. Sonst ist von ihm nur bekannt, dass er ein Tuchscherer gewesen ist unddas Haus zurMäusfallen an der untern Kirchgasse bewohnt hat. Er gelangte 1489 als GegnerWaldmanns in den hörnernen Rath und starb hochbetagt (schon 1504 wird er Althans Eschergenannt) im Jahre 1511.

Von seinen Kindern nennen wir seine zwei Söhne Hans und Conrad, beides in der GeschichteZürichs viel genannte und nicht unverdiente Männer.

Hans Escher erscheint schon 1497 (Rechnung der Kaplane zum Grossmünster) als Raths-Redner d. h. geschworner Advokat, als welcher er in Prozesssachen vor dem Rathe zu sprechen undseine Klienten zu vertreten hatte. Er besass eine ausgedehnte Praxis, da er sich bald einengrossen Ruf als gewandter und geschickter Redner zu erwerben gewusst hatte. Auch auf den eid-genössischen Tagsatzungen trat er oft als Advokat weltlicher und geistlicher Herren auf. Hiezubefähigte ihn die gute Bildung, welche ihm sein Vater hatte zu Theil werden lassen; er war z. B.auch des Lateinischen mächtig, was zu jener Zeit bei Laien nicht oft der Fall war. Daneben warer ein tapferer Kriegsmann, der sich im Schwabenkriege und in den sogenannten MailändischenFeldzügen mehrfach auszeichnete.

Was seinen Charakter anbetrifft, so war er der richtige Sohn seines Zeitalters; sein unbändigeszügelloses Wesen bereitete der Obrigkeit manche Schwierigkeiten, und aus den Raths- und Richt-büchern ersehen wir, dass er nicht nur jederzeit bereit war, von scharfen, verletzenden WortenGebrauch zu machen, sondern dass er auch die Anwendung der Faust und des Messers nicht ver-schmähte, wo es galt einen Gegner niederzuwerfen. Er war desshalb von vielen gefürchtet underhielt den bezeichnenden UebernamenKlotzescher; dagegen war er beim gemeinen Mann undbesonders bei seinen Kriegsgenossen beliebt und wohl gelitten.

Der Reformation war er nicht sehr gewogen, und als Ulrich Zwingli seinen Einfluss auch aufpolitischem Gebiete immer mehr zur Geltung brachte, trat Hans Escher unverholen auf die Seite derGegner desselben. Er gehörte als richtiger Reisläufer zu jener Gesellschaft gelddurstiger Miethlinge,Pensioner genannt, welche, fremden Fürsten und Herren verpflichtet, Zwinglis Bestrebungen einenäusserst heftigen und hartnäckigen Widerstand entgegensetzten, den der Reformator nur durchentschiedenes und rücksichtsloses Vorgehen brechen konnte. Im Herbste des Jahres 1526 wurdenauf Zwinglis Anklage hin eine Anzahl Männer verhaftet, welche im Verdachte standen, Pensionengenommen zu haben; unter diesen befand sich auch Hans Escher, der sofort in den Wellenberggefangen gesetzt wurde.

Die Vertheidigungsschrift, welche Hans Escher an den zürcherischen Rath richtete, ist unsnoch in Original erhalten geblieben. Es geht aus derselben hervor, dass nicht weniger als siebzehnAnklagen gegen ihn erhoben wurden. Es wurde ihm vorgeworfen, dass er vom König von Frank-reich und von Herzog Ulrich von Würtemberg Pensionen habe. Der letztere habe sich selbst dahingeäussert, dass es ein gross Ding sei, dass er den Escher nichterfüllen könne. Er habe ihmsoviel gegeben, dass sein Seckel, Kisten und Kasten voll sein müssten, wenn irgendwo ein Bodenvorhanden wäre. Ferner soll Escher in des Bumanns (eines bekannten Reisläufers) Haus gesagthaben, es seien siebengross lutersch Schelmen im kleinen Rath und er wollte gerne Henker anihnen sein. Ebenso soll er sich bei Mordanschlägen gegen Ulrich Zwingli betheiligt haben u. s. f.

Nach achttägiger Haft wurde Hans Escher gegen Bürgschaft, die seine Verwandten für ihnleisteten, aus dem Gefängnisse entlassen; er durfte sogar seinen Beruf als Anwalt fortführen, da-gegen wurde er einstweilen aus dem grossen Rathe (welchem er seit 1522 als Achtzehner vomRüden angehörte) ausgeschlossen.

Während der angesehene Rathsherr Junker Jakob Grebel, vielleicht der Unschuldigste aller