Angeklagten, hauptsächlich auf Betreiben Zwinglis zum Tode durch das Schwert verurtheilt wurde,kamen die meisten Uebrigen, auch Hans Escher, mit gelinder Strafe davon. Ja im Oktober 1527wurde Escher zugleich mit Heinrich Rahn wieder in alle Ehren eingesetzt und von der geleistetenBürgschaft befreit. Bald finden wir Escher wieder auf politischem Gebiete thätig und vielfach wirder zu Gesandtschaften verwendet. Schon im Februar 1528 ist er mit Rudolf Thumisen zu Bern, imAugust zu Zug, dessen Rath sich hernach bei Zürich über Eschers scharfe Rede beklagte. Auchin der Folgezeit machte Zürich von dem gewandten Manne, seiner anerkannten Tüchtigkeit in Wortund Schrift, wie auch von seinem tapferen Schwerte gerne Gebrauch. Als im Jahre 1529 der ersteKappeierkrieg ausbrach und Zürich seine ganze Macht aufbot, erhielt Hans Escher das Kommandoüber eine Abtheilung, welche direkt an die Grenze von Schwyz rückte, während die Hauptmachtbei Kappel lag.
Bekannt ist Hans Eschers Wirksamkeit bei den Friedensverhandlungen, welche im Juni beiKappel stattfanden; er führte füi Zürich das Wort vor dem versammelten Heere der V Orte undtrat später, nicht zu Zwinglis Zufriedenheit, für mildere Fassung der Friedensartikel ein.
Das verhängnissvolle Jahr 1531 war auch für Hans Escher das bewegteste. Im sogenanntenMüsserkriege wurde er als Hauptmann des zweiten Aufgebots von 1000 Mann bestellt, welches am6. April von Zürich unter die Fahnen gerufen wurde; das Heer zog ins Veltlin und an den Comer-see, die Truppen des „Müssers“ (Jakob von Medici, Castellan von Musso) vor sich hertreibend.Mitte Mai kehrte das eidgenössische Heer in die Heimat zurück, 2000 Mann unter Stephan Zellerzurücklassend.
Im Juni erhoben sich ernste Zwistigkeiten zwischen Solothurn und Basel wegen des streitigenHochgerichts zu Dörnach, der sogenannte Galgenkrieg. Zürich und Bern boten Alles auf, den Streitzu schlichten, und Zürich war bereit, demjenigen Tlieile mit gewaffneter Hand zuzuziehen, dersich dem Rechtsspruche unterwerfen würde. Wieder wurde Hans Escher als Hauptmann des Auf-gebots bezeichnet.
Als im zweiten Kappeierkriege die beiden Hauptleute Georg Göldli und Hans Rudolf Lavaternach den Niederlagen bei Kappel und am Gubel (11. Oktober und 23. Oktober 1531) das Vertrauendes zürcherischen Heeres völlig eingebüsst hatten, schickte der Rath am 9. November an ihrerStelle Hans Escher als obersten Feldhauptmann. Dieser, als tapferer, verständiger und anschlägigerMann bekannt und beim gemeinen Manne wohl gelitten, wurde vom Heere günstig aufgenommen.Allein es war zu spät. Im zürcherischen Lager herrschte keine Disziplin mehr, Ungehorsam, Un-ordnung, Muthlosigkeit hatten zu tief eingerissen und alles Volk war von Sehnsucht nach einem„Frieden um jeden Preis“ erfüllt. Am 13. November verlangte die Kriegsgemeinde wieder Friedens-verhandlungen und es entstand grosser Unwille, als Escher eröffnete, dass er keine diessbezüglichenVollmachten besitze. „Gott erbarms“, schrieb der bekümmerte Feldherr an den Rath. Am 14. Novemberentschloss man sich, mit den V Orten einen Präliminarfrieden abzuschliessen, wobei zu diesem Ent-schlüsse der Umstand wesentlich mitwirkte, dass bei der über alle Massen traurigen Haltung derBerner von dieser Seite keine Unterstützung zu hoffen war (Strickler, Aktensammlung Bd. IV.,No. 965). So ritten denn am folgenden Tage die hiezu verordneten Zürcher von Stadt und Land,Hans Escher an der Spitze, hinüber auf Zuger Gebiet, um mit den V-örtischen Gewalthabern zuunterhandeln. Hier kam nun auf St. Othmarstag, Donnerstag den 16. November, der Friede vonDeinikon zu Stande, vom Sieger mit dem Schwerte in der Hand diktirt und dem Rathe von Zürichdurch die Stimmung der Landleute abgenöthigt. Mörikofer möchte Hans Escher und die Verordnetenvon der Landschaft für die kränkende und beleidigende Form des Friedensinstrumentes verantwort-lich machen, doch möchten wir bezweifeln, dass zu dieser Vermutlnmg genügende Gründe vorliegen.
Noch wird im Escherischen Familienarchive eine wohlerhaltene Originalurkunde, datirt Dienstagnach St. Othmarstag 1531, aufbewahrt, durch welche Bürgermeister und Rath von Zürich bezeugen,dass ihr insonders lieber und getreuer Mitrath, Hans Aescher, oberster Feldhauptmann und seine(benannten) Mitverordneten von Stadt und Land den Frieden mit Gunst und Wissen der Obrigkeitabgeschlossen haben. „Auch sei der Rath zur Genüge berichtet, dass die Abgeordneten allen mög-lichen Fleiss und Ernst angewendet, gemeiner Stadt Lob Ehr und Nutzen zu betrachten, doch solchesnicht höher bringen noch besser machen können.“ Der Rath bekennt ferner, dass die Gesandten
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