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Gauverfaffung.
Zu den ältesten Zeiten war die Schweiz in gewisse Provinzen getheilt, die man Gaue hieß,z. D. der Aargau, der Thurgau , der Zürichgau» und ein jeder dieser Gaue wurde unter derAufsicht des deutschen Königs von einem Grasen regiert, welcher Gaugras hieß. Die Ver-sammlung der stimmfähigen Bürger hieß man das Eaugericht, und es gab bis zur Entstehungder Reichsvogtei auch ein Gaugericht zu Zürich .
Geerlisperg
(oder auch Geilsperg). Ein Dörfchen von 17 Häusern in der Pfarrei Kloten, das auf derHöhe gegen Dasserstorf zu liegt. Es soll im Mittelalter eigene Edelleute gehabt haben, vondenen Konrad 1306 lebte, das Geschlecht und die Burg sind aber spurlos vergangen; dasChorherrenstift Eroßmünster hatte gewisse Besitzungen daselbst.
Geißthurm.
Dieser zu der Befestigung der Stadt Zürich gehörige Thurm stand zwischen dem Ober-dorf- und Lindenthor, wo jetzt ein Pavillon sich befindet, und war 115 Schuh hoch. Zm Zahc1651 wurde die Munition der Zünfte auS dem Wolfsthurm in den Geißthurm verlegt und esbefanden sich auf dem obern Boden desselben mehr als 400 Zentner Pulver. Da schlug Mon-tags den 10. Brachmonat 1652 Abends 6 Uhr bei einem heftigen Gewitter ein Blitz in denThurm und entzündete das Pulver. Augenblicklich ward der Thurm gänzlich und mit so furcht-barer Gewalt zersprengt, daß die größten Steine über die ganze Stadt hin und sogar überden See bis nach Wollishofen geschleudert wurden. Eine zahlreiche Masse derselben fiel nament-lich in die Umgegend der Großmünsterkirche, ein 100 pfundiger in das Zunfthaus zur Waag,einer unter anderm auch in das Haus Nr. 188 an der obern Kirchgasse, von dessen Besitzerer mit einer passenden Zuschrift in die Gartenmauer eingefügt worden ist. Bei dieser ungeheuernExplosion verloren 7 Menschen, nämlich 2 Studenten, eine Wittfrau, ein Nadlermeister, einKind, ein Dündtner und ein katholischer Mann, der gerade damit beschäftigt war, Haber ein-zukaufen , daS Leben und viele andere wurden mehr oder weniger schwer verwundet. Auf einewunderbare Weise wurden mehrere Menschenleben gerettet, z. B. ein Kind, welches in seinerWiege unbeschädigt blieb, während diese ganz zerstört wurde; 2 andere Kinder, welche bei-sammen in einer Badwanne saßen und mit gewaltig großen Steinen gleichsam ummauert wur-den, ohne daß es sie schädigte; ein studirender Knabe, dem vor den Augen der Tisch zer-schmettert und er von dem Dunst in ein Bett geworfen, jedoch nicht weiter geschädigt wurde.Der Schaden, welcher durch diese Explosion an den Gebäuden der Stadt angerichtet ward,betrug einige hunderttausend Gulden. Am Sonntag nach dem Unglück, den 16. Zuni, wurdebeim Eroßmünster eine allgemeine Kollekte für die Geschädigten angeordnet.
Geistlichkeit.
Diese wird hier nur insofern erwähnt, als sie sich vor der Reformation der Bürgerschaftgegenüber in einem besondern Verhältnisse befand. Professor Dluntschli sagt in seiner Staats-