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Zünfte vorschriftsgemäß 260 Kandidaten für die übrigen Großrathsstellen, und am 15. ausdiesen der Große Ratb selbst 130 Mitglieder.
L Mediationszeit.
Am 18. April konstituirte sich der Große Rath, wählte Hans Reinhard zum Präsidentenund nahm sodann an diesem Tag, am 19. und 21. die Wahl der 25 Mitglieder des KleinenRatdeS vor. Diese bestanden aus sechszehn Mitgliedern von Zürich, zwei von Winterthur undsieben von der Landschaft. Die ersten Gewählten waren : Hans Reinhard , Heinrich Meister, derdie Wahl ausschlug, Escher, gew. Seckelmeister, und Paulus Usteri. Unter den Mitgliedernvom Lande war auch Hans Kaspar Pfenninger von Stäfa , gewesener Regierungsstatthalter.Während und nach vollendeter Wahl umgaben die französische Garnison und die Polizeiwachezu Wasser und zu Land das Rathhaus, auf der Brücke paradirten Karabiniers mit Kanonen,auf dem Weinplatz waren die Jäger zu Pferd, auf der Limmat fuhr das Kriegsschiff mit frän-kischer Flagge, auf der Safran spielte eine Gesellschaft von Musikliebhabern eine harmonischeMusik. Kanonendonner ab der Kanonierbarke verkündigte nun die Wahl der beiden Bürger-meister. Gewählt wurden: Hans Reinhard und Hans Konrad Escher . Der französische GeneralSerras begab sich nun in Begleit seines Generalstabes, nachdem er die paradirenden Truppenmspizirt hatte, auf das Rathdaus, wo er den Bürgermeister Reinhard beglückwünschte. Nach-mittags war im Gasthof zum Schwert eine große Mahlzeit, welcher der ganze Kleine Rath,der französische General mit seinem Stab und die Munizipalität beiwohnte. Bei den aus-gebrachten Toasten wurden die Kanonen gelöst. Am 22. April nahm der Große Rath die Wahlder dreizehn Mitglieder des Obergerichtes vor. Nach Vollendung dieser Wahlgeschäfte übergabdie Organisationskommission ihre bisherige Gewalt in die Hände des Rathes, dann leistete dieVersammlung den Eid und beschloß nachfolgende Proklamation an das Volk:
Wir Bürgermeister, Klein und Große Räthe des Kantons Zürich anunsere Mitbürger:
Durch euer allseitiges Zutrauen haben wir den ehrenvollen Ruf erhalten, die NegterungsgeschäfteDieses Kantons zu übernehmen. Kraft der Vermittlungsurkunde des fränkischen Oberkonsuls und durcheuere freie Wahl förmlich aufgefordert, haben wir uns wirklich als rechtmäßige Landesobrigkeit eingesetzrund der Verfassung und dem Vaterland feierlich Treue angelobt.
Indem wir euch, liebe Mitbürger, hiervon die geziemende Anzeige machen, ertheilen wir euch zugleichdie feierliche Versicherung, daß wir, als wahre Landesväter, uns unablässig bestreben werden, das allge-meine Beste des ganzen Kantons zu befördern, die tiefen Wunden des Vaterlandes möglichst zu heilen undeinen auf Religion, bessere Sitten und nützlichen Fleiß gegründeten Wohlstand neuerdings herbeizuführen.Stets werden wir unsere neue Verfassung — dieses letzte und einzige Rettungsmittel der Unabhängigkeitunseres Vaterlandes — mit gewissenhafter Treue beobachten und mit unparteilicher Sorgfalt die Gerechtig-keitspflege verwalten.
Ihr euerseits, liebe Mitbürger, umringet uns mit euerem Zutrauen! Unterstützet mit warmem Eiferunsere Bemühungen für die Wohlfahrt des Kantons! Von keinen Parteiungen sei unter uns die Redemehr! Altschweizerische Eintracht kehre in unsere Gemeinden und Wohnungen zurück! Keine Kränkungfür vormals gehabte politische Meinungen werde unter euch geduldet! Aber nach dieser brüderlichen Aus-
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