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1 (1885) Geschichtliche Darstellung und biographische Schilderungen / auf Wunsch der Familie nach den Quellen bearbeitet und zusammengestellt von C. Keller-Escher
Entstehung
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Edelmann und einem französischen Flüchtling, Herrn Renouard, der die Leitung des Konviktesübernahm, nützlichen Anlass zu weiterer Ausbildung erhielt. Hauptsache wurde ihm hier der Unter-richt des Professors der Philosophie, Gerard de Vries, der über Philosophie und Politik in sehrbesuchten öffentlichen Vorlesungen las. Escher sagt, da derselbe ein joviales und um etwas saty-risches ingenium gehabt und dabei sehr klar gesprochen, sei es eine Lust gewesen ihn zu hören.Ueber die behandelten Materien wurde wöchentlich von den Zuhörern unter Leitung des Lehrersdisputirt. Daneben gab Vries Escliern allein ein collegium privatissimum, nachdem er sich vonihm hatte versprechen lassen, keine juristische Vorlesung zu besuchen,weil er mit den ingeniis,welche gewohnt seien auf Autoritäten zu bauen, nicht zurecht kommen könne. Das Naturrechtvon Hugo Grotius wurde hier durchgangen und nachher in freiem Gespräch die Verfassung undPolitik der Niederlande behandelt, während Escher von den Einrichtungen der Schweiz erzählenmuste, was ihm bekannt war. Er schreibt, es habe ihn dies genöthigt, Simmlerum fleissig in seinemZimmer zu lesen und den Sachen nachzusinnen. Der Professor, eifriger Republikaner, fand andiesen Unterredungen so viel Vergnügen, dass die Stunden auf den Abend verlegt und bis aufzwei und mehr verlängert wurden. Bei dem berühmten Grävius wurde besonders der lateinischeBriefstyl geübt. Ciceronische Briefe wurden exponirt und analysirt, und dann mussten die Zuhörer,fast alles vornehme Herren, zu Hause Briefe ähnlichen Inhalts entwerfen und dem Professor ein-geben, der dieselben ohne Jemanden zu prostituiren korrigirte und die besten vorlesen liess. Nebendiesen Studien wurde Unterricht im Tanzen und Fechten genommen. Escher erzählt, die Tanzschülerhaben in schön erleuchtetem Saale ohne Frauenzimmer englische Contre-Dances getanzet, welchesein unschuldiges, lustiges und gesundes Vergnügen gewesen, es habe etwas gemeinsames gehabtmit den choreis der alten Griechen, zumal die Musik nach der Figur eines jeden Tanzes eingerichtetgewesen; der Unterricht im Fechten habe wenigstens bewirkt, dass dieScharhansen ihn nichthaben insultiren dürfen. Den Aufenthalt in Utrecht beschloss auf den Wunsch des Vaters dieAusarbeitung einer lateinischen Dissertation und eine öffentlich darüber gehaltene Disputation. AlsThema wählte Escher auf den Rath des Herrn de Vries eine naturrechtliche Erörterung über dieFreiheit des Volkes, in der er von dem Ursprung des Staates ausgehend und besonders gegenHobbes polemisirend in sehr freisinnigem Geiste auseinandersetzt, welche Freiheiten auch da, wodie Demokratie in Monarchie oder Aristokratie umgewandelt worden, als dem Volke verbliebengelten müssen. Ueber das Schicksal der Dissertation erzählt Escher:

Als ich Herrn de Vries meine geringe Arbeit mit Schrecken vorgelegt, hat sie ihm so wohlgefallen, dass er nit wollen zugeben, dass Herr Grävius selbige korrigire, es seien einige Sachenso natürlich ausgedrückt, dass es Schade wäre, wenn man um der Sprache willen etwas ändernwürde; nebendem werden die Leser desto eher glauben, ich sei der Autor. Darauf wurde dieDissertation gedruckt und der Tag zum Disputiren angesetzt. Es ist in Utrecht Uebung, dass derAutor einige Opponenten bestellt, welche den Anfang machen; aber dann soll er das ganze Audi-torium invitiren, es möge opponiren wer Lust habe. Demzufolge habe zwei Herren Gebrüder Felsvon Bern uud einen Herrn Montmollin und Herrn Jaillet von Neuchatel dazu erbeten, die mir wiegewohnt ihre Oppositionen und ich ihnen einige Antworten communicirt, so dass ich voller gutenOpinion war. Als ich aber am angesetzten Tag Herrn de Vries abgeliolt, sagte er, meine Thesesmachind viel Bewegung, sonderbar was ich am Ende der 16 . setze); er habe auf diese Worte nitattendirt, sonst hätte er sie ändern lassen, die Refugies meinind, ich billige damit die französischeVerfolgung, er sei hierin gar nit meiner Meinung und könne daher diese Thesin nit defendiren,wolle solches mir überlassen, welches mich sehr erschreckt, so dass ich gesagt, wenn er mir nithelfen wolle, so wolle ich eine Krankheit simuliren und dann meine Theses in die Vergessenheit

J Es heisst hier:Venn durch allgemeine Zustimmung des Volkes eine Form des Gottesdienstes eingeführt ist,steht es keinem Bürger zu, zum Schaden der öffentlichen Religionsübung neue Glaubenssätze unter dem Volke zu ver-breiten, und wenn einer dies versucht, kann er von der Obrigkeit mit gutem Recht nach Gestalt der Sache bestraftwerden; wer aber nur für sich anders über Gott denkt, aber seine Meinungen nicht verbreitet, kann zwar nicht bestraftwerden, aber weil er selbst damit anzeigt, dass er dem Staate, in welchem nach dem Fundamentalgesetz nur eine Formder Religion besteht, nicht mehr angehören wolle, so kann er mit seinen Gütern auszuwandern mit gutem Rechtgeheissen werden.