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Memorabilia Tigurina oder Chronik der Denkwürdigkeiten der Stadt und Landschaft Zürich / von Friedrich Vogel
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im Jahr 1836. 6760 Arme mit 154,157 Frkn.

- - 1837. 6634 - - 164,907 -

- - 1838. 5838 - - 175,119 -

Im Jahr 1836 wurden vom Staat den Gemeinden als ordentliche Beyträge an die Armen-ausgabcn derselben verabreicht 29,229 Frkn. 30 Rpn., an außerordentlichen Unterstützungen1279 Frkn., im Jahr 1837 betrugen die Beyträge 31,997 Frkn. 52 Rpn., die außerordent-lichen Unterstützungen 2273 Frkn. 64 Rpn. Im Jahr 1838 betrug der Staatsbcytrag32,000 Frkn., im Jahr 1839 33,750 Frkn.

Laut dem ersten, von Hrn. Alt-Rcgicrnngsrath Zehnder, welcher sich große Verdiensteum das Armcnwesen erworben hat, abgefaßten Bericht über den Zustand des Armenwesens,befinden sich nur in folgenden Gemeinden wirkliche Armenanstalten:, Zürich , Winterthur ,Horgen , Wädenschweil, Richtersweil, Stäfa , Männedorf , Küsnacht und Eglisau ; in Eappeleine Armenanstalt für den ganzen Bezirk Affoltern, in einigen andern Gemeinden bestehenArmcnwohnungen, in welchen eine Anzahl Arme unentgeldlich oder gegen geringen Zins verpflegtwerden, wie z. B. in Benkcn, Rafz, Bülach u. s. f.

Tcr Can ton al-Armen fond betrug mit Ende des Jahres 1838

an Schuldbriefen

637,139 Frkn. 26 Rpn

an Baarschaft

16,581 - 70 -

an Grund- und Erblehcnzinsen

102,203 - 82 -

an Früchten

3,157 - 51 -

an Restanzcn

2,987 - 31 -

Summa 762,069 Frkn. 60 Rpn.

Las Lokal der Cantonal - Armenpflege und ihres Actuariats befindet sich im Obmann-amtsgebäude.

Ärmenwesen der Stadt Zürich .

Schon seit längeren Zeiten her war das Armenwcsen der Stadt Zürich gänzlich Kirchen-sache, die öffentlichen Unterstützungen flössen aus dem Princip religiöser Wohlthätigkeit und esbildeten sich nach und nach im Laufe der Zeit Fonds oder Güter, die größtentheils aus Legatenentstanden waren, aus denen in sämmtlichen vier Kirchgemcindcn der Stadt periodisch oder beyaußerordentlichen Umständen die Unterstützungen an Arme bestritten wurden.

Es machte sich indeß schon seit einiger Zeit das Bedürfniß einer Vereinigung dieser Armen-güter in ein Ganzes und einer gleichmäßigen systematischen Behandlung bey Verabreichung derGaben an die Armen geltend, und die neuere Gesetzgebung wirkte darauf hin, daß diese Cen-tralisirung zu Stande kam.

Am 5. October 1833 erließ der Bezirksrath an den Stadtrath die Aufforderung, sich unver-züglich mit der Organisation und Centralisirung des Armenwesens der Stadt zu befassen, sowiediejenigen Fonds und Güter zu bezeichnen, die in Zukunft das Armengut der Stadt bilden sollen,und erneuerte diese Aufforderung im Jahr 1834 mehrmals.