Abendgebete.
Seit dem Anfange des Jahres 1829 werden nur noch am Samstag Abend zwischen5 und 6 Uhr, an den Vorabenden der h. Feste und am Silvester-Abend, und zwar bloß inden drey Pfarrkirchen Großmünster, Predigern und St. Peter Abendgebete gehalten. In derFraumünstcrkirche haben dieselben seit 1833 ganz aufgehört. Die gewöhnlichen wöchentlichenAbendgebete werden seit einiger Zeit sehr häufig und beinahe ausschließlich zu Taufhandlungenbenutzt.
Abgaben
Während der Mediations-Periode wurden meist indirekte Abgaben bezogen, als:
1) Die Stempelabgabe. Das Stempelpapicr war damals auf folgende Preise firirt:das einfache Octavblatt 3 Rpn., das Quartblatt 6 Rpn., das Folioblatt 1 Btzn., großDoppelfolio 3 Btzn.
2) Die Handelsabgabe nach dem Tarife von 2 Frkn. für jedes Tausend Handels-kapital.
3) Die Wirthschaftsabgabe, pr. Lokalität 16—300 Frkn. betragend.
4) Umgeldsabgabe von ausländischen Weinen und gebrannten Wassern.
5) Hundsabgabe, 2 Frkn. pr. Stück.
6) Landjägersteuer jährlich 25,000 Frkn., auf sämmtliche Gemeinden des Kantonszu verlegen.
Diese Abgaben ertrugen: z. B.
im Jahr 1804 Fr. Rp.
Stempelabgabe.16,110. 15.
Handelsabgabe. 23,354. 38.
Wirthschaftsabgabe.... 35,026. —im Jahr 1814Stempelabgabe ....
Handelsabgabe . . . '
Wirthschaftsabgabe . . .
Fr. Rp.896. 80.3601. 55.
Umgeld von Weinen . .
Hnndsabgabe ....
Während der bezeichneten Periode wurdenfolgende Vermögenssteuern bezogen:im Jahre 1812 eine solche von 105,046. 85.
- - 1813 - - - 153,775. 98.
- - 1814 - - - 160,129. 80.
. . . 17,064. 61.
. ' . 22,105. 12.
. . . 36,804. 20.
In der Periode von 1815—1830 wurden an Abgaben bezogen:
1) Die Stempelabgabe ganz nach dem frühern Gesetz.
2) Die Wirthschaftsabgabe. Nach dem Gesetze von 1821 mußten 10 Procent von allen
Denkwürdigkeiten. 1. 1