103
dem Pächter unterhandelt und nach Uebereinkunft mit ihm ein Erblehen-Vertrag abgeschlossen,in welchem festgesetzt ward, welcher Theil des Capitals in Naturalien, welcher in Geld ver-zinset werden müsse, welcher Theil des Capitals und wie dasselbe abzubezahlen sey. Cin Theilwurde unverzinsbar gelassen, mit der Bedingung, daß diese Summe nur bey einer Ablösungdes Lehenzinses erlegt werden müsse. Gewöhnlich betrug daher der Zins, wenn das ganze Capitalberechnet wurde, nicht mehr als 21/2 bis 3«/o des Werthes. Der Erblehcnbesitzer (dieses ist eineallgemeine Bestimmung) darf ohne Bewilligung des Staates auf die betreffende Besitzung keinGeld aufnehmen, und wenn dieses geschieht, so muß der Lehenzins vorgestellt werden. Dieserletztere soll auf sämmtliche Gebäude und Güter des Erblehens kanzleyisch repartirt werden undunverändert auf denselben haften; der Besitzer des Erblehens hat dasselbe in allen Theilen in»«klagbarem Zustand zu unterhalten; das Erblehen bleibt dem Staat haft- und pfändbar, undübcrdieß haftet der Besitzer desselben mit seinem Vermögen für die Sicherheit des Staates alsCreditor. Um es den Erblehenbesitzern möglich zu machen, sich der Erblehenschaft zu entledigen,wurde, wie bereits bemerkt ist, in jedem Erblehenvcrtrag ein Loskaufs - Capital, höher als derCapitalwerth des Zinses festgestellt, nach dessen Entrichtung das Lehen freyes Eigenthum desBetreffenden würde.
Von 1805— 1812 wurden bereits circa 17 Handlehen auf die bemeldte Art in Erblehen verwandelt, von 1812—1830 circa 55 und durch dieses Ergebniß mehr als das Doppelte desfrühern Ertrages gewonnen, dennoch aber die Beybehaltnng des sichern Capitals auf langeZeit erreicht.
Der Bestand der Handlehen war mit Martini 1828 folgender:
1) Obmannamt:
23 Handlehen (Wohngebäude mit Gütern),
2 Lehen (Oekonomiegebäude mit Gütern),
29 verpachtete Gebäudetheile, Gärten u. s. f. in Zürich .
2) Kornamt:
15 Handlehen (Wohngebäude mit Gütern),
2 Gütcrlehcn,
14 verpachtete Gebäudetheile.
20 Handlichen (Wohngebäude mit Gütern),
2 Lehen (Oekonomiegebäude mit Gütern),
12 verpachtete Grundstücke,
2 verpachtete Gebäude.
7 Handlchen (Wohngebäude mit Gütern),
3 Lehen (Oekonomiegebäude mit Gütern),
7 verpachtete Grundstücke,
1 verpachtetes Gebäude.
7 Handlehen (Wohngebäude mit Gütern),