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Memorabilia Tigurina oder Chronik der Denkwürdigkeiten der Stadt und Landschaft Zürich / von Friedrich Vogel
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176
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Progamms betreffend den Ban des Spitals in St. Gallm, Verfertigung von Scizzen fürdas Monument von Hans Georg Nägeli und Abfassung eines Gutachtens in einer Streitfrage.

Es wurden bis dahin 6 schriftliche Vortrage abgebaltcr und discutirt, nämlich: 1) Planeines in Berlin ausgefübrten Gebäudes für magnetische Bcorachtungen; 2) betreffend Erbauungvon Kellern über dem Wasserspiegel; 3) über den Bau icformirter Kirchen; 4) über flacheDächer; 5) über den Bau eines Brunnens; 6) über Transoortirung von Gebäuden.

. Artillerie - Osficiers - Gesellschaft

besteht aus dem activen Officicrscorps der Artillerie, welches sich im Winter alle 14 Tage,mehr oder weniger zahlreich, versammelt, um sich theils über Dienstsachen zu besprechen, theilsunter Leitung des Ehefs des Corps oder eines andern Stabsofsiciers dieser Waffe mit Repc-tition der Reglements und der Dienstvorschriften zu beschäftizcn. Seit 1838 bildet sich jedesFrühjahr aus dem Artillerie-Officicrscorps und den Kadetten eine Pistolen-Schützen-Gesellschaft, welche gewöhnlich im May mit ihren Schießen beginnt und Mitte Weiumonatdamit aufhört. Es sind deren ordinaire 10, welche in der Regel zu 14 Tagen um abge-halten werden. Der Doppel bey gewöhnlichen Schießen beträgt 1 ß. auf den Schuß. JedesMitglied hat an die Unkosten für Schreiber und Zeiger pi. jedes Schießen 5 ß. zu bezahlen.Bey den jährlichen Endschießen wird neben den gewöhnlichen Scheiben eine Stichschcibeaufgestellt. Der Doppel in dieselbe beträgt für 8 Schüsse 1 fl. 10 ß. Bey jeder Beförde-rung im Grad, bey Hochzeiten rc. hat das betreffende Mitxlied eine Ehrengabe für das nächsteEndschießen zu geben. Die Leitung der Schießen ist einem Officier als Vorstand, einemSchützenmeister und einem Protokollführer übertragen. Die Anzahl der Mitglieder beträgt20 bis 25.

Asketische Gesellschaft.

Diese Gesellschaft gab sich am 15. Weinmonat 1834 neue Statuten. Zufolge derselbenist sie ein freywilliger Verein evangelischer Geistlicher, vorzüglich des zürchcrischen Mini-steriums zu wechselseitiger Belehrung, Ermunterung und Förderung ihres heiligen Berufes,und es versammelt sich solche jährlich wenigstens einmal in der ersten Woche nach der Pfing-sten in Zürich . Als Uuterabtheiluugen der asketischen Geselschaft bestehen sogenannte Pastoral-Vereine, die sich ihre eigene freye Gestaltung geben und sich durch das Mittel der asketischenCommission, welche aus dem Präses, Quästor, Archivar, Actuar und drey andern Mitgliedernbesteht, mit dem Gesammtvcrein in Verbindung setzen. Zn diesem Ende ernennt zeder Pastoral-Vercin aus seiner Mitte einen Korrespondenten, welcher der Commission die von seinem Vereininteressant erfundenen Arbeiten nebst einer Uebersicht der kabey geflossenen Bemerkungen über-sendet, welche Arbeiten dann in besondern Abschriften an j-den einzelnen Pastoral - Verein ver-sendet werden, der sie unter seinen Mitgliedern in Umlauf setzt. Die Bemerkungen werdennachher im Archiv aufbewahrt. Die Lcsezcit für jedes einzclue Missive ist höchstens 3 Wochen.Es steht auch einzelnen Mitgliedern frey, einen Aufsatz oder sonst wichtige und dringende Mit-theilungen, Gedanken, Erfahrungen, Vorschläge an vie ganze Gesellschaft zu bringen. JedemMitglied steht überdicß auch die Benutzung des Archivs auf eigene Kosten frey. Jedes Mit-