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Memorabilia Tigurina oder Chronik der Denkwürdigkeiten der Stadt und Landschaft Zürich / von Friedrich Vogel
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Zeit zur definitiven Berathung vorzulegen. Der hierauf gebrachte Entwurf wurde aber vonverschiedenen Seiten angegriffen, so daß man zur Vereinigung der geäußerten Ansichten derCommission noch einen Ausschuß beygab, welche nun einen Entwurf hinterbrachten, der dievöllige Genehmigung der eingeladenen Handwerker erhielt. Das Memorial selbst, welchesnur gegen Ausländer, keineswegs aber gegen Schweizerbürger gerichtet war, auch wenn einTheil der letzter» hinsichtlich freyer Gewerbsbetreibung durchaus nicht diejenigen Begünstigun-gen zuläßt, die man ihnen hierorts einzuräumen beabsichtigte, und den Grundsatz der Reci-procität im Auge behalten wissen wollte, wurde hierauf in vervielfältigter Anzahl dem GroßenRathe eingereicht, und es ward neuerdings gegen den Rath des Innern der Wunsch ausgesprochen, esmöchte doch einmal die schon längst sehnlich gewünschte Polizey-Ordnung wegen der Arbeitererlassen werden und ins Leben treten. Der neu constituirte Große Rath trat in die Wünscheder Handwerker betreffend beschränkte Niederlassung von Landesfremden, wodurch der einhei-mische Handwerksstand doch einiger Maßen wieder empor gehoben werden kann, theilweise ein.Eine genaue und strenge Vollziehung des Niederlassungsgcsetzes vom 10. April 1840 durchdie Gemcindräthe kann den Handwerkern etwelche Beruhigung verschaffen. Die Polizey-Ordnung wegen der Arbeiter ist bis jetzt noch nicht erschienen. Möchte der Handwerksstandsich wieder aus seinem gesunkenen Zustand erheben und denjenigen erreichen, bey welchem erund das Publikum sich wohl befindet!

Hard, siehe Wülflingen.

HanpLgrub.

Nachdem der Große Rath beschlossen hatte, es soll in Zukunft die Todesstrafe nicht mehrdurch das Schwert, sondern durch das Fallbeil vollzogen werden, wurde am frühen Morgen des29. Herbstmonat 1835 durch eine Anzahl Züchtlinge die Hauptgrube nebst dem verbängnißvollenHäuschen, in welchem den armen Sündern die Haare abgeschnitten und wo die Werkzeuge fürdas grausame Rädern aufbewahrt wurden, mit Eilfertigkeit abgetragen, die große Linde nebender Richtstätte gefällt, später Holz und Steine, sowie 13,000 Quadratfuß Land, welche der Staatin der Nähe der Hauptgrube besessen hatte, auf denen sich das Publikum bey Hinrichtungenplacirte, verkauft.

Hauptwache (Gebäude).

Das an das Schlachthaus angebaute, dem Rathhaus gegenüber liegende Gebäude, welchesfrüher Gerichlshaus hieß, wurde schon seit längerer Zeit zu einer Hauptwache für die Stadt-wache und nach Auflösung derselben im I. 1798 für das in Zürich liegende fremde, später aberfür das einheimische Militair benutzt, daher im untern Theil desselben eine Wachtstube sich befand.Unter den hölzernen Säulen der Vorhalle passirte bey ungünstiger Witterung die Schildwachehin und her. Neben der Wachtstube befand sich das sogenannte Speckkämmerli, in welchesLeute, die wegen Betrunkenheit, Lärm oder aus andern Ursachen von der Wache arretirtwerden mußten, über Nacht versorgt wurden. Die beyden obern Stockwerke des Ge-bäudes, wo in frühern Zeiten Gericht gehalten worden, waren seit Anfang des Jahrhundertsverpachtet; Pächter war ein gewisser Cordes, der in dem untern Lokal ein Cafö hielt.