Buch 
Memorabilia Tigurina oder Chronik der Denkwürdigkeiten der Stadt und Landschaft Zürich / von Friedrich Vogel
Entstehung
Seite
306
JPEG-Download
 

4. Gewichte.

g. Das Pfund ist gleich der Hälfte des französischen Kilogrammes. Es erhält zwey ver-schiedene Abtheilungsartcn, nämlich: für wissenschaftliche Zwecke, Gold- und Silbcrwaaren theiltes sich in 500 Grammen und deren Zehntheilc, übereinstimmend mit den französischen Gram-men; für den übrigen Verkehr in 32 Lothe n. s. f.

b. der Ccntncr enthält 100 Pfund.

5. Besondere Hohlmaße.

a. Für Holzkohlen: geflochtene Körbe, welche eben angefüllt 12 Cubikfuß oder i/,§ Enbik-klafter kalten sollen.

I). Für Torf: Tragkörbe, welche 6 Cnbikfnß oder ^ Cubikklaftcr halten, und gehäuft

werden sollen.

e. Grünes und gedörrtes Obst, Erdapfel, Holzasche n. drgl. werden nach gehäuften Viertelnund deren Abtheilungen, oder nach Tanscn verkauft.

Bey den Hohlmaßen für Flüssigkeiten ist durch das Gesetz genau vorgeschrieben, welcheWeite sie haben, bey den Gewichten, daß sie von Eisen oder Messing verfertigt werden sollen;der Gebrauch der Schneller- und der Federwagen ist nur für solche Dinge erlaubt, bey denenes auf die genaue Bestimmung der Theile eines Pfundes nicht ankommt.

Es wurden im Eanton vier Eichstätten errichtet, nämlich: Zürich, Wintcrthur, Bülach undHinweil, in welchen Nachbildungen der Mustermaße, sowie die Probemaßc aufbewahrt werden.Bey jeder Eichstätte ist ein kunstverständiger Eichmeister aufgestellt, welcher alle zum Verkehrbestimmten Maße und Gewichte nach den Probemaßen zu eichen oder zu fechten, zu bezeichnen undden Gcmeindsbehörden bey den periodisch Statt findenden Maß- und Gcwichtsuntersuchungenbcyznstchen hat. Die Eichmeister werden von dem Rathe des Innern auf die Dauer von dreyJahren ernannt und für ihre Dienstleistungen durch die Eichgebühren entschädiget. Jede poli-tische Gemeinde ist befugt, Eichmaße für Flüssigkeiten, Sinnkessel und deren Unterabtheilungenanzuschaffen und einen Sinncr zu bestellen. Die Maße und Gewichte werden mit dem eidge-nössischen Kreuz, dem Cantonözeichen >5 und der Nummer der Eichstätte bezeichnet. Alle zweyJahre sollen die Bczirksräthe eine allgemeine Untersuchung der im öffentlichen Verkehr gebrauchtenMaße, Gewichte nnd Wagen anordnen, inzwischen die Eichmeister und Sinncr möglichste Auf-sicht über dieselben ausüben.

Am 30. Wintermonat 1837 beschloß der Regierungsrath eine amtliche Ausgabe der zumGebrauch des Publikums bestimmten Tafeln zur Vergleichung der bisher gebräuchlichen Maßeund Gewichte mit den neuen Schweizerischen Maßen und Gewichten.

Vergleichende Uebersicht des alten nnd neuen Maßes.

Altes Maß. Neues Maß.

t Zoll. 8 Linien 3>/ig Striche.

1 ffuy .

I Elle .

1 Klafter1 Rntbe1 Ouadratzoll

1 Fuß Striche.

1 Elle und j/is Strich.1 Klafter Linien.

1 Ruthe Linien.

7lU/j Quadratlinien.