Dicnstjahren bleibt die Montirung Eigenthum desjenigen, welcher sie besitzt. Die znm Succnrs-Regiment gehörenden Infanteristen wurden auS den Zeughäusern mit Waffen versehen. AlleDragoner und Scharfschützen waren bingcgcn verpflichtet, die ordonnanzmäßigen Waffen undLedcrzeng selbst anzuschaffen. Die Infanterie-Reserve ward angehalten, sich auf ihre eigenenKosten mit Waffen und Lcderzcug zu versehen. Ein jedes der 3 znm Succnrs-Regiment gehö-renden Infanterie-Bataillone soll alljährlich 2 Mal gemustert werden. Der erste Tag soll znrBereinigung der Compagnien, zu Uebungen in den Handgriffen rc., der zweyte Tag znm Erer-ciren, Feuern und Manövriren verwendet werden. Die Artillerie-, Dragoner- und Scharfschützcn-Compagnicn sollen den gleichen Musterungen unterworfen werden, letztere sollen sich im Ziel-schießen nach den Scheiben üben. Die Frey-Compagnien der Infanterie-Reserve sollen jähr-lich in ihren Quartieren einmal befummelt und über sie eine Bereinigungs- und Ergänzungs-Musternng, die aber nie länger als einen Tag dauern durfte, abgehalten werden. Die beydenFrey-Compagnien der Artillerie sollen jährlich einmal befummelt, bereinigt und während zweyTagen so gut als möglich im Schießen mit Granaten und Bomben und im Manövriren mitden Kanonen und Haubitzen geübt werden. Die vier Stand-Compagnien des Artillerie-Rescrvc-Corps sollen jährlich einen Tag versammelt werden. Die Frey-Reuter einer jeden Escadronwerden jährlich an einem hiezn schicklichen Orte zu einer 2tägigcn Musterung besammclt undin Führung der Pferde und des Seitengewehrs, im Schießen mit Pistolen, im Manövrirenund im Fclddicnst der leichten Kavallerie unterrichtet. Die zur zweyten Reserve gehörendenDragoner sind nur pflichtig, einem dieser beyden Tage beyzuwohnen. Die auf dem Pignccstehende Frey-Schützen-Compagnie soll jährlich an einem schicklich gelegenen Ort besammelt,bereinigt und 2 Tage nach einander in den dieser Truppen-Art eigenen Manövers und demFeuern unterrichtet werden. Die nicht auf dem Piguet stehende Frey-Schützen-Compagnie,sowie die Stand-Compagnien des Reserve-Corps der Scharfschützen sollen jährlich mir einenTag besammelt, gemustert und im Schießen nach dem Ziel geübt werden. Alle Freyschützensollen an den bestimmten Sonntagen auf den ihnen anzuweisenden Schießstätten sich im Ziel-schießen üben, und auf diese Weise ihre 6 Schicßtage erfüllen. Die Mannschaft der zweytenReserve der Infanterie soll zu Bereinigungs- und Ergänzungs-Mnsternngcn mir außerordentlichbesammelt werden. Die sämmtliche zum Succnrs-Regiment gehörende Mannschaft soll znmAusrücken in beständiger Bereitschaft seyn. Die Stabs-Offiziere bis znm Hauptmann wurdenvom Kleinen Rath, die Lieutenants von der Militair-Commission ernannt. Die sämmtlicheznm Sncciirs eingetheilte Mannschaft wurde m der Caserne durch Jnstrnktionödienst, verbundenmit Garnisonsdienst, zuerst eingeübt, ehe sie zu dem Bataillon eingetheilt ward. Gewöhnlichwaren zwey Compagnien mit einander, öfters auch mehrere im Dienst. Der Wachtdienst wurdegemeinschaftlich mit der Standes-Compagnie verrichtet. Der Ober-Jnstrnktor für die Infante-rie, zuerst Major Ganz, von 1810 an Major Hausheer, logirte in der Caserne, wo 1810für ihn eine Wohnung eingerichtet wurde.
Schon durch Gesetz vom 23. Christmonat 1803 wurde eine Standcs-Compagnie von100 Mann Infanterie aus auserlesenen und frey angeworbenen Leuten aufgestellt und orga-nisier. Die Capitnlation der Angeworbenen ward aus 2 Jahre abgeschlossen. Die Kleidungderselben war ein hellblauer Rock mit dunkelblauen Aufschlägen, hellblaues Gilet (die Offiziere