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Memorabilia Tigurina oder Chronik der Denkwürdigkeiten der Stadt und Landschaft Zürich / von Friedrich Vogel
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An dem bezeichneten Tag wurde das Memorial durch 9 Abgeordnete, nämlich: die Hrn.Troll, Hirzel, Nieter und Heller von Wintcrthur, Stcffan (Hptm.), Brändli, Hiestand, Maag,Thommann und Zollinger, im Namen der Landschaft, dem Hrn. Amtsbürgcrmeister v. Reinhard zuHanden des Kleinen Rathes mit einer Anrede von Seite des erster« überreicht. Dieser Tag warsebr unruhig. In Zürich wurde eine bewaffnete Bürgcrgarde errichtet, zu welcher man sich aufdem Zunfthauö zum Schncggen einschreiben ließ. Eine Menge Gerüchte circulirten namentlichin Zürich über Bewaffnungen, welche auf der Landschaft Statt haben sollten, mit dem Vor-haben, gegen die Stadt zu ziehen und den Großen Rath zu nöthigen, abzudanken. Auf derLandschaft hinwiederum wurde da und dort davon gesprochen, die Stadt Zürich bewaffne sichzum Schutz des Großen Rathes, ja sogar das Gerücht wurde ausgestreut, man beabsichtige,den Canton mit bewaffneter Hand zu überziehen. Mit gespannter Erwartung sah daherJedermann der auf den folgenden Tag einberufenen außerordentlichen Versammlung des GroßenRathes entgegen. Diese begann Donnerstags den 25. Wintermonat, Vormittags 8 Uhr, wurdevon dem Hrn. Amtsbürgermeister v. Reinhard mit einer Rede eröffnet und dann sofort dasMemorial von Ustcr vorgelegt. Die Commission der Einundzwanzig erkärte, daß ihre Anträgeunter den vorwaltenden Umständen nicht mehr zur Berathung geeignet seyen. Die Sitzungdauerte ununterbrochen bis Abends 6 Uhr; gegen 90 Mitglieder, größtcntheils von der Land-schaft, sprachen ihre Meinungen aus und endlich wurde mit Cinmuth nachfolgende Schlußnabmcgefaßt, und in eine Proklamation niedergelegt:

Wir Bürgermeister Klein und Große Rathe des Eidgenössischen Standes Zürich thun unsern getreuenlieben Canionseinwohnern hiermit kund und zu wissen:

Nachdem in unserer letzten Sitzung die Frage einer Abänderung der verfassungsmäßigen Bestimmungenüber die Stellvertretung im Großen Naihe auf gesetzlichem Wege zur Erörterung gelnacht worden, haben wiruns heute wieder außerordentlich versammelt, um die Grundlage derselben festzusetzen, und unS demnach imBestreben der Berücksichtigung aller dabey in Anschlag zu bringenden Verhältnisse ciumüthig dahin vereinigtund beschlossen, es solle zu dieser Repräsentation die Stadt Zürich Einen Drittheil und die Landschaft mitWinterthur Zwey Drittheilc der Milglieder geben.

Damit aber dieses Verhältniß in Anwendung treten könne, haben wir eine Commission beauftragt, unver-züglich zusammenzutreten, um die Art der Einführung desselben zu berathen, und unS wieder einen Antrag zubestimmtem Abschlüsse für die Erneuerung dieser höchsten Behörde zu hinterbringen.

Indem wir unsere sämmtlichen lieben Cantonseinwohner hiervon in Kenntniß setzen, achten wir unsübrigens verpflichtet, noch Folgendes beyzufügen:

Den großen politischen Ereignissen, welche sich in neuester Zeit zugetragen haben, ist auch in der Schweiz ,und selbst in verschiedenen Theilen unsers Cantons die lebhafteste Aufregung der Gemüther gefolgt, aus der sichendlich außerordentliche Bewegungen bildeten. Für unser engeres und allgemeines Vaterland ist aber gewiß nichtslebhafter zu wünsche», als Ruhe, gesetzliche Ordnung und Eintracht; denn diese sind es allein, welche dasselbevor so manchen gegenwärtig drohenden Gefahren bewahren können.

Betrachtet, liebe CantonSeinwohner, mit unverblendetcm Auge Eure Lage, welche so viele glückliche Vor-züge gewährt, um die Ihr von andern Völkern, die deren Besitz erst noch zu erkämpfen streben, beneidet werde!.

Nachdem unlängst mehrere, den Fortschritten der Bildung unsers Cantons entsprechende wichtige Gesetzegegeben worden, findet sich bereits in Beachtung der erkannten Bedürfnisse, eine Revision der Verfassung, nebstzeitgemäßer Umarbeitung mehrerer wichtigen Theile unserer Gesetzgebung eingeleitet, und nun empfanget Ihrdurch die gegenwärtige Publikation das vielfach gewünschte Ergebniß der friedlichen Ausscheidung höchst schwie-