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Vermittlung ausgewichen werden könnte, ordnete er (im Brachm.) die Hrn. Bürgermeister Heßund Regierungsrath Fierz zu den Eidgenössischen Eommissarien nach Schwyz und zu dem Vor-ort Luzern ab und ließ es bey vorläufigem Aufgebot der Truppen bewenden. Luzern mißbilligtediesen Schritt.
In der Sitzung des Großen Rathes vom 27. Bracht», wurden zu Gesandten auf die Tagsatzungnach Luzern gewählt, die Hrn. Bürgermeister Heß und Rcgierungsrath Weiß. Ersterer ward vonder Tagsatzung als erster Repräsentant in den Eanton Schwyz abgeordnet, als daselbst unterEidgenössischer Aufsicht eine zweyte Landsgemeinde abgehalten werden mußte; Letzterer hattedie Aufsicht bey der Abstimmung im Schwyzcrischen Bezirk Pfäffikon.
Am 11. August beschloß die Gemeinde Obcrstraß, dem Prinzen Louis-Napoleon Bonaparte ihrGemeindsbürgerrecht zu schenken; eine Deputatschaft verfügte sich zu diesem Ende hin nach Arenen-bcrg im Eanton Thurgau, dem Landsitz des Prinzen, und überbrachte ihm die dießfällige Urkunde;der Regierungsrath wies aber mit Beschluß vom 21. August das Gesuch um Ertheilung desCantonsbürgerrcchts einmüthig ab.
Den 27. Herbstmonat behandelte der Große Ratb die Angelegenheit wegen der Instruktionbezüglich auf die von Frankreich verlangte Wegwcisung des Prinzen Napoleon aus der Schweiz .Es kamen zahlreiche Adressen von Offizieren an den Großen Rath, womit solche ihre Bereit-willigkeit aussprachen, für das Vaterland ins Feld zu ziehen, und wünschten, daß von obenherab keine Schwäche und Unentschlossenheit gezeigt werden möchte. Die Mehrheit des Regie-rungsratheö trug darauf an, daß von Louis-Napoleon eine einfache und bestimmte Erklärunggefordert werde, daß er auf das französische Bürgerrecht Verzicht leiste und keine weiterenAnsprüche auf dasselbe mache. Allgemeine Spannung herrschte, die Tribüne war dicht besetzt.Zum größten Erstaunen und zu freudiger Ueberraschung der meisten Zuhörer wurde aber ohnealle Discussion einfach beschlossen, dahin zu instruiren, der Stand Zürich erachte, es sey durchdie (inzwischen eingetretene) Entfernung von Louis-Napoleon aus der Eidgenossenschaft dieseAngelegenheit als beseitigt zu betrachten, in der Voraussetzung, es werde der Vorort, demVerlangen desselben entsprechend, ihm die nöthigen Pässe verschafft haben und es sey daherlediglich durch den Vorort der französischen Gesandtschaft davon Kenntniß zu geben.
Um diese Zeit gingen wichtige Dinge in der westlichen Schweiz vor; in Genf und Waadt waffnctc man in allem Ernst und mit Entschlossenheit, besetzte die Grenzen und traf allerleymilitairische Vorkehrungen, denn es zog sich ein französisches Armee-Eorps an der Schweizer-grenze zusammen, welchem der General Aymard als Oberbefehlshaber vorgesetzt war, der inseinem Tagesbefehl zu Lyon höhnend und spöttelnd von den Schweizern sprach.
Am 8. Weinmonat beschloß die Tagsatzung, zwey Eidgenössische Observations-Eorps aufder Schweizerischen Grenze gegen Frankreich aufzustellen; zu dem Corps des rechten Flügelswurde auch ein Bataillon des Eanrons Zürich beordert; überdieß ward von der Tagsatzungdas erste und zweyte Bundes-Contingent sämmtlicher Eidgenössischer Stände aller Waffen inBereitschaft gesetzt.
Den 13. Weinmonat marschirte das beorderte Bataillon (Chreusperger) von Zürich ab.Es kam in den Eanton Basel-Landschaft zu stehen, wo es ein Paar Tage den Franzosen gegen-über stand.