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dem nachfolgenden eine größere Differenz nachzuweisen, als in dem Straßenwesen mit Bezug auf dieZwanziger und Dreyßiger Jahre. Zwar bestand schon seit 1803 ein Weg- und Straßen-Departe-ment von 9 Mitgliedern, wovon drey aus dem Kleinen Rath, und ein Straßen-Jnspektor, alleindie Thätigkeit der Behörde beschränkte sich beynahe ausschließlich auf die Unterhaltung derHauptstraßen, nämlich
1) die Straße von Zürich über Bülach und Eglisau nach Schaffhausen ,
2) von Zürich über Dietikon nach Baden,
3) von Zürich nach Winterthur und von dort einerseits nach Elgg gegen St. Gallen , an-derseits über Oberwinterthur gegen Frauenfeld .
Diese Straßen wurden in der besten Ordnung gehalten und von Zeit zu Zeit mehr oderminder wichtige Correktionen mit denselben vorgenommen. Alle übrigen Straßen im Cantonbetrachtete man aber bloß als Communikations-Straßen, deren Unterhaltung den Gemeindenoblag, zwar mit Beyhülfe des Staates, der hie und da Beyträge an die betreffenden Gemein-den verabfolgen ließ.
Erst um die Mitte der Zwanzigerjahre wurde diesem Theil der Straßen mehr Aufmerk-samkeit geschenkt. — Am 8. März 1825 beschloß der Kleine Rath, hauptsächlich auf Betriebdes damaligen Hrn. Oberamtmann Melchior Hirzel in Knonau, die Anlegung einer neuenStraße von Zürich nach Knonau und zwar über Albisrieden , Landikon, Wettschweil, Bon-stetten, Hedingen, Affoltern und Mettmenstetten, nachdem bereits geraume Zeit vorher überdie Albisriedcr-Steig eine neue Kunststraße angelegt worden. Der Staat leistete alles, wasbaare Auslagen erforderte, nämlich Entschädigung für den zur Straße nöthigen Boden, einzelnedie Kräfte der Gemeinden übersteigende Werke, endlich die Aufsicht und Leitung des Ganzen.Dagegen übernahmen die Gemeinden die Herbeyschaffung des Straßen-Materials, die erforder-lichen Arbeiten und die künftige Unterhaltung der Straße. Dieselbe hat eine Länge von89133 Fuß, oder 5 Stunden und 9133 Fuß, und wurde bis im Jahr 1827 vollendet. An dieKosten trug das kaufmännische Direktorium 5000 fl. bey.
Am 1. Weinmonat 1829 wurde vom Kleinen Rath beschlossen, es soll von der Kempt-brücke oberhalb Töß durch das sogenannte Wiesenthal hinauf bis Unter-Jllnau eine 16 —18Fuß breite Straße angelegt werden, wozu der Staat einen Beytrag von 4000 fl., dieStadt Winterthur 6000 fl., eine Anzahl Privaten aus den betreffenden Gemeinden 3500 fl.gaben.
Erst im folgenden Jahr ward endlich auch das Projekt einer Straße durch das Tößthal, wohldie nothwendigste im ganzen Canton , da das Fahren durch und über die Töß oft unterbrochenwar, und da nicht selten, man kann sagen jährlich, Unglücksfälle begegneten, zu realisiernangefangen. Beyde Straßen-Arbeiten waren indeß bey dem Mangel eines Abtretungs- undStraßengesetzes mit großen Schwierigkeiten verbunden. — Die Verhältnisse des Straßenwesensgestalteten sich in den Dreyßiger Jahren ganz neu. Sehr wichtig war in dieser Beziehungdas Gesetz vom 23. Jenner 1832 über Abtretung von Privatrechten, wonach jeder da, wohöhere Rücksichten des öffentlichen Wohles es erfordern, seine Privatrechte an den Staatoder an eine Gemeinde abzutreten verpflichtet ist. Dafür ist er berechtigt, volle Entschädigungzu verlangen, die sich einerseits nach dem wahren Werthe des Grundstückes, anderseits nach
Denkwürdigkeiten, t. 79