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holt werden mußte, wie z. B. im Jahr 1821 im Nidelbad, 1822 zu Rüschlikon und Richten-schweil, 1825-zu Ottenbach, 1827 zu Männedorf, 1829 zu Winterthur. In der Stadt Zürich ging man schon in den Zwanziger Jahren damit um, ein Theater zu errichten und beabsichtigte,den langen Schöpf im Werkhof hiefür anzukaufen und einzurichten; allein mannigfaltige Ansichtentraten dem Unternehmen hemmend in den Weg. Die Dreyßiger Jahre bereiteten aber dem schonlange im Stillen und laut geäußerten Wunsch Vieler für Errichtung eines Theaters Erfüllung.Schon im Jahr 1830 vereinigten sich aus Veranlaßung der Anwesenheit der italienischen Opern-gesellschaft 8 angesehene Männer, sämmtlich Theaterfreunde, um die Befriedigung und Erfül-lung ihres Wunsches zum Gegenstand der Berathungen zu machen. Am 24. Weinmonat 1832wurde eine Zuschrift an den Regierungsrath erlassen und damit das Ansuchen gestellt, daß derGesellschaft ein Lokal zu einem Theater käuflich abgetreten werden möchte, wozu der Cappeler-hof vorgeschlagen ward. Da dieses Lokal nicht disponibel war, so wurde das vom Staatzum Verkauf gebrachte Schüttengebäude (die ehemalige Klosterkirche) im Obmannamt von einigenMitgliedern der Gesellschaft auf öffentlicher Steigerung für 17,500 fl. erstanden und dieserKauf am 8 . Jenner 1833 vom Regierungsrath ratifizirt. Hr. Oberst Pfyffer von Wyher vonLuzern verfertigte ein Modell zur Einrichtung des Theaters und die Gesellschaft erließ am 22.Wintermonat 1833 ein Eirkular an das Publikum, womit sie demselben vorschlug, das ange-kaufte Schüttengebäude im Obmannamt zu einem beständigen Theatergebäude einzurichten und zuDeckung des Unternehmens einen Aktien-Verein zu bilden, um die Summe von 50,000 fl.,welche man für das Unternehmen, inbegriffen den Ankauf des Gebäudes berechnete, zu decken.In Zeit von wenigen Wochen waren die erforderlichen Aktien unterzeichnet, am 3. Christmonat1833 fand die Generalversammlung der Aktionärs für den Bau eines Theaters und MuseumsStatt, es wurden den bisherigen Mitgliedern des Theaterbau-Vereins noch 8 Mitglieder derAktien-Gesellschaft beygegeben und am 11. Jenner 1834 die Statuten der Aktien-Gesellschaftfestgesetzt, welche folgende wesentliche Bestimmungen enthalten: Der Zweck der Gesellschaftist die Errichtung eines Theaters und Museums. — Das Unternehmen ist durch 250 Ak-tien gegründet, jede zu 200 fl. — Die Einnahmen werden jährlich folgender Maßen ver-wendet:
s) zu Verzinsung der Capitalien;
b) 1/4 des Ueberrestes für die nöthigen laufenden Ausgaben;
e) i /4 fällt in einen Reservcfond, der für Deckung allfälliger Hauptausgaben beyBauten rc. bestimmt ist.
cl) 2/4 werden jährlich zu Dividenden auf sämmtliche Aktien verwendet.
Die Gesellschaft versammelt sich ordentlicher Weise ein Mal des Jahres. Bey der Ge-neral-Versammlung berechtigt jede Aktie zu einer Stimme.
Die Gesellschaft hat eine Vorsteherschaft von 15 Mitgliedern, welcher die Leitung und Be-sorgung aller derjenigen Geschäfte zusteht, die dem Zweck der ganzen Unternehmung und demInteresse der Gesellschaft förderlich sind.
Die Aktionäre haben das Recht, in Zeiten, wo der Theater-Saal nicht für das Theaterselbst in Anspruch genommen wird, auf dessen Benutzung gegen Entrichtung eines Zinses. Je-der Aktionär hat das Recht, für jede einzelne Vorstellung je auf eine Aktie 2 Plätze in den