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Joh. Escher und sein Bruder Heinrich von den zum Thor’schen Erben Zehnden zu und um Kaiser-stuhl und Thengen ankauften, welche ihnen der Lehensherr Bischof Heinrich von Constanz zurechtem Erhlehen übertrug; wie die Urkunde sagt, aus besonderen Gnaden und um der getreuenDienste wegen, welche Johannes und Heinrich Escher dem Bischof und dem Gotteshause Constanzgethan. Im Jahre 1378 liehen dann die Gebrüder Escher dem Bischof Heinrich von Constanz diebedeutende Summe von 200 Goldgulden, wofür der Bischof mit den Thumherren den Eschern ebendie Zehnten zu Kaiserstuhl und Thengen als Pfand versetzte, welche sie bereits von Constanz zuLehen hatten. Die Zehnten werden in der Urkunde bezeichnet als Cunrat des Hünen von Schaff-hausen Zehnten und Walters seligen von Thengen Zehnten gelegen bei und um Kaiserstuhl derStadt und Thengen dem Dorf.
Burkhard von Hewen, Thumpropst und Vikar und Verweser des Bisthums Constanz, bestätigteden frommen bescheidenen Johannes und Heini’ich den Eschern von Kaiserstuhl alle Lehen, die sievon Constanz inne haben, auch für den Fall, dass er von Papst Urban zum Bischof erwählt werdensollte. Laut Urkunde datirt Nünkilch Mittwoch nach Invocavit in der Fasten (18. Febr.) 1388.
Von weiteren Erwerbungen der beiden Brüder nennen wir folgende:
Zu Wey ach kauften sie 1375 den grossen Zehnten von Margaretha von Kloten, Gattin desStadtschreibers Conrad Kienast von Zürich, um 600 Gulden.') Ferner Güter daselbst von HansFridbolt Burger zu Schaffhauseu; 2 )
zu Windlach erwarben sie ausser der Vogtei im Jahre 1376 einen Hof von Heinrich vonYestetten Ritter und Eberhart im Thum von Schaffhausen; 1377 Zehntenantheile daselbst (einst denEdeln v. Mandach eigenthümlich, daher Mandacher Zehnten genannt) von Jakob von Wile 3 ); imgleichen Jahre weitere Zehnten von Conrad dem Mekkinger dem Jüngern 4 ), letzterer Kauf wurde1378 von dem Bruder Conrads, Heinrich von Mekkingen Ritter, bestätigt 5 ); 1378 wiederum Zehntenvon Wilhelm von Mandach und dessen Ehefrau, und endlich von Lütold zum Thor, Schultheiss zuBülach, im Jahre 1385 ebenfalls Zehnten zu Windlach.
Diese Güter und Grundzinse waren Lehen theils der Grafen von Habsburg-Lauffenburg, tlieils derFreien von Lupfen, Landgrafen zu Stüelingen. Von den Lehenbriefen, welche die Brüder Johannesund Heinrich Escher über ihr neu erworbenes Eigenthum empfiengen, sind noch mehrere in Originalvorhanden, so ein Brief von Heinrich von Lupfen von 1380, ein solcher von Graf Rudolf vonHabsburg von 1381; andere sind uns in trefflichen Copien in den „Collectanea Escheriana“ über-liefert, so dass sich Originale und Copien in vorzüglicher Weise gegenseitig ergänzen.
Besonders erwähnenswerth ist ein Lehenbrief des Grafen Hans von Habsburg-Lauffenburg desJüngern, datirt Lauffenburg „am nächsten Dinstag vor dem Maientag 1383“. Durch diese Urkundebestätigt er „den wohlbescheidenen, seinen lieben und getreuen Johannes und Heinrich Escher vonKaiserstuhl Gebrüdern“ all’ ihr Besitzthum zu Weyach, Windlach etc., das von Habsburg Lehen ist,sowie auch die Pfandrechte von 196 Mark Silber und 40 Gulden, welche die Escher darauf besitzen;diess thut er „um der vielen getreuen Dienste willen, welche sie seinem Herrn und Vater seligund ihm selbst erwiesen haben und die sie ihm in künftigen Zeiten wohl auch noch erweisen werden.“
Zu Fisibach nahe bei Kaiserstuhl, an der Strasse nach Baden gelegen, besassen die EscherZehnten als Erblehen der Freiherrn von Thengen zu Eglisau (1378), zu Mülfluh (bei Bachs) solcheals Lehen der Grafen von Habsburg (1383).
Auf rechtsrheinischem Gebiete finden wir die Escher begütert zu Wasterkingen (Urkunden von1370 und 1390), zu Lienheim (1374), zu Dettighofen, zu Beerwangen, zu Bergöschingen (Lehen derFreiherrn von Krenkingen, erworben 1383), zu Günzgen und zu Küssnach.
Endlich ist noch hervorzuheben, dass die Burg Rötelen (auch Roth-Wasserstelz genannt, dichtjenseits der Rheinbrücke bei Kaiserstuhl gelegen, jetzt dem Baron von Wyttenbach gehörig) sichebenfalls zeitweise im Besitze von Joh. und Heinrich Escher befand, wahrscheinlich als Pfand vonConstanz. Aus dieser Periode datirt eine Urkunde von 1396 (Urkunden der ehemals St. BläsischenPropsteien Klingnau und Wislikofen), laut welcher Heinrich Escher als Mitbesitzer von Rötelen zuLienheim zu Gericht sass.
*) Orig.-Urk. im Besitze von Herrn Escher-Usteri.
2 ) Urk. der Antiquar. Gesellschaft. 3 ) 4 ) 5 ) Ebendaselbst.