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1 (1885) Geschichtliche Darstellung und biographische Schilderungen / auf Wunsch der Familie nach den Quellen bearbeitet und zusammengestellt von C. Keller-Escher
Entstehung
Seite
32
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Nach dem Tode seiner Wittwe sollen das Haus und der Garten an obern Zaeunen (es ist dassogenannte Zipfelhaus), welches sein freies Eigenthum sei, an die Söhne seines Bruders RudolfEscher fallen in der Meinung, dass jeweilen der Aelteste des Escherischen Stammes dasselbe bewohnensolle oder aber, falls es ihm beliebe, dasselbe einem seiner Söhne, jedoch keiner Tochter, einräumenkönne. Hiebei wolle er auch, dass bei dieser Behausung Alles bleiben sollewas nut und Nagelbegryfft. Ebenso alle Tisch, Buffet, Kästen, Käspli, auch die Spannbeth (Bettstellen), doch allesleer. Auch der Bratspiess samt den Spiessen; ferner die Feuereimer, Feuerspritze, samt den zweiZyten oder Uhren in beiden Stuben.

Der jeweilige Bewohner soll verpflichtet sein, das Haus in Ehren und gutem Stand zu erhalten;zu diesem Beliufe soll der Bauherr der Stadt dasselbe von Zeit zu Zeit besichtigen und für seineBemühung gebührenden Lohn empfangen.

Seinen vier Bruderssöhnen sollen zu einem freien Vortheil und im Voraus zukommen seineKleider, Kleinodien, Harnisch und Gewehr, dessgleichen alles Silberzeug, was er nicht etwa bei Leb-zeiten noch verschenkte; darein sollen sie sich tugendlich theilen. Der älteste der vier Brüder, seinlieber Mitrath Hans Conrad Escher, solle überdiess das Vorrecht haben, den Zehnten zu Eglisau,welchen der Testator vor einigen Jahren von dem Junker von Jestetten gekauft, um fünfzehnhundertGulden zu übernehmen, zum Danke für seine Bemühungen beim Erwerb dieses Zehnten und weiler ihm von dem Verkäufer zuvor angetragen worden war.

Im Uebrigen sollen seine natürlichen Erben, Bruderskinder und Kindskinder, alle seine Ver-lassenschaft, Gülten, Schuldbriefe, Hausrath und andere Fahrhabe theilen nach Anleitung der bezüg-lichen T estamentsbestimmungen.

Selbstverständlich vergass Conrad Escher nicht, auch noch seine Dienstboten und die Armennach Gebühr zu bedenken.

Herr Seckeimeister Conrad Escher starb am 2. März 1588. Die Erbtheilung erfolgte lautnoch vorhandenem Theilrodel nach den Bestimmungen des Testaments.

Das Haus, welches als Fideikommiss des Escherischen Geschlechtes dienen sollte, wurde imJahre 1595 von den berechtigten Antheilhabern an Adelheid Wyss, Gattin des Ritters Marx Escher,verkauft; nach ihrem Tode aber fiel es an die Familie Escher zurück und blieb bis gegen Endedes XVII. Jahrhunderts in ihrem Besitz, worauf es durch Heirath an die Familie von Wyss überging.

Ulrich Escher (St. T. II No. 43), Rathsherrn Conrad Eschers dritter Sohn, ward geboren am25. Juli 1521, sein Taufpathe war Ulrich Zwingli, der Reformator, dessen Namen er erhielt, seinePathin Agnes Gessner. Er war ein unstäter Geselle, der seinen Geschwistern viele Unannehmlich-keiten bereitete. Erstlich betrieb er ebenfalls einenYsengwerb, später als Associe seines BrudersRudolf den Tuchhandel. Der an das Haus zur (alten) Meise stossende Gaden unter seinem elter-lichen Hause zum Tach war sein Eigenthum.

Er starb 1571 mit Hinterlassung einer einzigen Tochter, Frau Amtmann Berger. 1 )

Eine Anekdote, welche uns den Charakter Ulrichs erkennen lässt und einen kleinen Beitragzur Kulturgeschichte unserer Vaterstadt enthält, mag hier erzählt werden.

Im Mai des Jahres 1547 erschien Ulrich Escher der Eisenkrämer in Harnisch und Gewehrkriegerisch gerüstet vor Bürgermeister Haab und Itelhans Thumysen, welche als zürcherische Raths-boten der Eidgenössischen Tagsatzung zu Baden beiwohnten. Er theilte ihnen mit, dass er nun-mehr gesonnen sei, in den Krieg zu ziehen und nicht mehr in Zürich zu verbleiben; desswegenbitte er sie freundlich und inständig, ihm bei den königlich französischen Gesandten (Guillaume duPlessis, Seigneur de Liancourt, und Jacques Mesnage, Seigneur de Caigny) behülflich zu sein, dasser eine Hauptmannschaft in französischen Diensten erhalte. Dabei betonte er, dass die Regierungenvon Bern, Basel, Schaffhausen und andern Orten den Ihrigen auch behülflich seien. Sollten die Herrenvon Zürich sein Gesuch nicht berücksichtigen, so werde er dem König von Dänemark, dem er auchschon lange gedient habe, zuziehen; denn er könne das Schelten und Geschrei der Predikanten über

fl In älteren Stammbäumen wird auch ein Sohn Namens Jakob erwähnt, welcher Stadtknecht gewesen sein soll.Es liegt jedoch dieser Angabe ohne Zweifel ein Irrthum zu Grunde; ein Jakob Escher wird in den Familienpapierennirgends erwähnt und der damalige Stadtknecht liiess Jakob Asper.