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Memorabilia Tigurina oder Chronik der Denkwürdigkeiten der Stadt und Landschaft Zürich / von Friedrich Vogel
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nicur, Hr. Neumann, traf gegen Ende April ein, später auch Hr. Locke, und es fanden dieerforderlichen geometrischen Aufnahmen auf dem Terrain von Zürich bis nach Basel , die genaue undvollständige Ausstellung, Profilirung und Nivellirung der Strecke zwischen Zürich und Baden Statt.Der Bahnzug soll durch den Lauf der Limmat , der Aare und des Rheins bezeichnet werden,bey Baden durch den Lägcrberg ein kurzer Tunnel gebrochen, über die Limmat und Aare dieerforderlichen Brücken erbaut werden. Die Länge der Bahn würde betragen: 320,575 Fußoder 20 Schweizcrstunden, das Durchschnittsgefäll per millo l^gg. Die Bahn von Zürich nach Baden würde bey der Sihlbrncke beginnen, erst unterhalb Schlieren die jetzige Straßezweymal durchschneiden, rechts neben Dietikon vorbeylaufen und beym Kessel die Limmat über-schreiten, Baden auf dem rechten Limmatufer erreichen. Dieser Bahnzug soll 69,309 Fuß oder41/4 Stunden Länge erhalten. Die Baukosten der Eisenbahn von Zürich bis Basel werden zucirca 12>/z Millionen, diejenige bis Baden zu 2,183,132 französischen Franken berechnet.

Die erste General-Versammlung der Aktionärs fand am 8. Hcumonat 1839 zu Basel , diezweyte am 14. Hcrbstmonat 1840 zu Zürich Statt. Diese letztere beschloß die wirkliche Ausführungder Eisenbahn zwischen Basel und Zürich ; es soll mit der Bahnstrecke zwischen Zürich undBaden der Anfang gemacht werden. Die Aktionärs haben sogleich 9«/g einzuzahlen.

Am 18. Ehristmonat 1839 ertheilte der Große Rath der Gesellschaft die Ermächtigung,die Eisenbahn, soweit sie den Canton Zürich betrifft, auf Grundlage der eingereichten Pläneund in ihren Kosten zu erbauen und zu ihrem Vortheil zu benutzen, mit der Verbindlichkeitjedoch, alle für die Privat- und öffentliche Sicherheit erforderlichen Anstalten zu treffen undden Staat für allfälligen Verlust an seinem Post-Regale u. s. f. zu entschädigen. Auch wirdder Gesellschaft die Befugniß eingeräumt, für die Erbauung der Eisenbahn auf ZürcherischcmGebiet die Abtretung von Privatrechten gemäß dem hierüber bestehenden Gesetz zu verlangen.Die ganze Concession ist auf die Dauer von 99 Jahren ausgestellt.

Die Kosten, welche bisdahin auf das Eisenbahn-Unternehmen verwendet worden, betrugen:

Vom Februar 1838 bis März 1839 . . 103,300 franz. Frkn. 70 Cent.

Dom März 1839 bis Ende April 1840 . . 48,749 46 ^

Summa 152,050 franz. Frkn. 16 Cent.

oder 64,868 fl.

Elba, Wald, siehe Feuersbrünste (1826).

Clgg

ist eine der größten Kirchgemeindcn des Cantons , denn sie umfaßt nicht nur den Flecken Elgg und die zunächst demselben liegenden Höfe, sondern auch die Dörfer Dickbuch, Gündlikon, Heu-rüti, Hofstetten , Huggenberg, Schneit, Schottikon, Wenzikon und Zünikon und zählt 2200 bis2300 Seelen.

Die Verhältnisse dieser Gemeinde sind im Ganzen noch die nämlichen wie früher, ausge-nommen, daß der Flecken Elgg keine besondern Rechte mehr besitzt; das Schloß, ein Fidei-Commis der Familie Werdmüller, ist noch in deren Händen.