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Memorabilia Tigurina oder Chronik der Denkwürdigkeiten der Stadt und Landschaft Zürich / von Friedrich Vogel
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«er» Nebengemeinden, in welchen nach alter Uebung der Seelsorger der Kirchgemeinde zu be-stimmten Zeiten gewisse kirchliche Verrichtungen auszuüben hat.

Zu der ersteren Classe von Filialen gehören folgende Kirchgemcinden: Albisriedcn, Ri'isch-likon, Schwamendingcn, Secbach, Uitikon, Wallisellcn, Wipkingen , WolliShofen, Wytikon undZumikon .

Durch Gesetz vom 29. Herbstmonat 1832 ist festgesetzt worden, es soll jeder Pfarrer derbesagten Filialgemeindcn ein jährliches Einkommen von 760 Frkn. haben. Dieses geringe Ein-kommen und die Beschwerde des Besuchs der Gemeinden sind Ursache, daß gewöhnlich nursolche Geistliche die betreffenden Stellen annehmen und eine Zeit lang bekleiden, die eine Lehrer-stelle oder irgend eine andere passende Beschäftigung damit in Verbindung seyen können.

Die andere Classe von Filialen besteht:

a) aus solchen, wo der Seelsorger wöchentlich gewisse kirchliche Verrichtungen auszu-üben hat. Diese sind:

Wetzweil, Kirchgemeinde Herrlibcrg,

Seegräbcn, Wctzikon,

Dorlikon, Altikon ,

Truttikon, ' Trüllikon ,

Uhwiescn, Dachsen und Flurlingcn, Kirchgem. Laufen,

- Oberhaüli, Kirchgemeinde Niedcrhasli,

Otelfingcn, wegen Würrenlos;

I,) Filialen, wo der Seelsorger zu 14 Tagen um kirchliche Geschäfte zu verrichten hat:Rykon, Kirchgemeinde Jllnau,

Ellikon, wegen Ucßlingen;

o) Filialen, wo der Pfarrer nur von 3 zu 4 Wochen um Geschäfte auszuüben hat:Wastcrkingen, Kirchgemeinde Wyl,

Breite, Basserstcrf.

Durch das oben erwähnte Gesetz wird festgesetzt: es soll jede Pfründe, mit der eineFiliale verbunden ist, wenn dieselbe wöchentlich, 160 Frkn., wenn dieselbe nur zu 14 Tagenum besorgt wird, 80 Frkn. Bcsoldungs-Zulage genießen.

Finanzwesen.

Das Finanzwesen bildete schon von ältern Zellen her einen abgesonderten Zweig derStaatsverwaltung und wurde bis 1798 von dem Rcä'cnrath, einem Theil des täglichen Rathes,während der Dauer der helvetischen Regierung bis 1803 von einer sogeheißenen Vcrwaltungs-Kammer besorgt.

Nach Einführung einer neuen Cantons -Verfassung im Jahr 1803 wurde für die Leitungdes Finanzwesens eine Finanz-Commission, aus 9 Mitgliedern des Kleinen Rathes bestehend,aufgestellt, und derselben zur Geschäftsführung der zweyte Staatsschreiber unter dem NamenRcchenschreiber und ein Redaktions - Sekretair zugleich als Rechnungs - Censor bey-gcordnet.